Leiharbeit-falsche lohnsteuer-zeitkonto

23. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Leiharbeit-falsche lohnsteuer-zeitkonto

Hallo,

Hab nen neuen arbeitskollegen bekommen, er kann nicht soooo gut deutsch und ich würde ihm gerne helfen. Er ist nun 1.5 monate bei uns. Bei seinem 1. Lohnzettel fiel es ihm nicht direkt auf, da es ja eh wenig geld war. Beim 2. Gehalt(volles monat) war er dann stinksauer. Für seine stundenanzahl bisschen über 900 euro. Er hat seinen lohnzettel am nächsten tag geholt-klasse 6! Bin dann zum gruppenleiter dass er sich dafür einsetzt. Er hat angerufen in der leihfirma "er muss sich beim finanzamt melden". Komisch die ganze sache dachte ich mir, auf seinen früheren lohnzetteln(hat er gezeigt) war steuerklasse 1 drauf! Gut bin mit ihm also hin... sagte die dame von finanzamt-nö passt alles er hat seit 2015 die klasse 1 eingetragen. Also ab zur leihfirma. Der hab ich das gesagt, sie hörte nicht wirklich zu. Meinte dann nur ja wurde uns noch nicht vom finanzamt übermittelt-können wir nichts dafür. Hat dann nur gesagt "wie heißt er überhaupt...ah ok gut nächstes monat passts"

Kann dass WIRKLICH sein?!? Er hatte auch extra als er eingestellt wurde nen alten lohnzettel vorgezeigt...

2. Darf seine leihfirma ihm stunden "einbehalten"?! Er hat ein arbeitszeitkonto. 40 std arbeiten, 35 werden ausbezahlt und 5 wandern aufs konto. Er sagte er möchte alles bezahlt haben. Sie sagen nein ist für denen ihre sicherheit.

Welche sicherheit?!? Wenn er keine arbeit hat wird er eben abgemeldet..?! Er arbeitet doch dafür und ist doch sein recht sich sein geld auch aus zu bezahlen lassen, oder? Hab auch schon für ein paar leihfirmen gearbeitet, sowas kam mir noch nie unter...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die erste Frage betrifft das Steuerrecht - eigentlich sollte so ein Fehler intern (bei der Leihfirma) korrigiert werden können. Wenn nicht, dann eben über den Lohnsteuerausgleich.
Bei der zweiten Frage wäre als allererstes der AV anzuschauen. Was steht da zur Wochenarbeitszeit?

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#2
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

40 stunden.

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#3
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wegen der 1. Frage gings nur darum ob sowas denn wirklich falsch übermittelt werden kann? Andere firmen habens ja auch richtig übermittelt bekommen^^ jetzt mal den 15. Abwarten

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

In dem meisten Tarifverträgen der Zeitarbeit sind Arbeitszeitkonten vereinbart, das mit den 35 Stunden ist durchaus üblich. Schauen Sie mal in den Tarifvertrag.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok da muss ich montag mal zu ihm fahren. Aber auch wenn 35 drin steht, kann er nicht trotzdem SEIN geld für die 5 stunden mehr die er arbeitet verlangen???

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Erst Mal sehen, was im TV steht. Die 5 h gehen ihm ja nicht verloren, sie sind sozusagen geparkt - nicht unbedingt zu erwarten, sicher auch tricky. Ob rechtlich zu beanstanden, bedürfte dann der Rechtsauskunft bzw. -beratung.

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#7
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß dass sie nicht verloren sind. Es geht ja einfach nur darum dass es sowieso schon wenig geld über die leihfirma ist und die wöchentlichen 5 mehrstunden auszubezahlen lassen sind nunmal n paar euro die ihm weiterhelfen.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Tatsächlich hängt der Anspruch doch sehr von der vertraglichen Formulierung ab. Es könnte helfen, wenn Sie diese dann hier einstellen.
Was Sie Ihrem Kollegen auf jeden Fall raten sollten: Die Arbeitszeit genau aufzuschreiben, Anfang und Ende. Das kann später Gold wert sein, wenn es mal um unbezahlte Stunden geht. Im Idealfall bestätigt ein anwesender Kollege die Stunden mit seiner Unterschrift. ZA-Firmen sind nicht für korrekte Abrechnungen bekannt... :sweat:

Finde ich übrigens klasse, dass Sie sich für Ihren Kollegen einsetzen! Ich würde mir viel mehr Menschen mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitsdenken, wie Sie es haben, wünschen!
:cheers:


-- Editiert von altona01 am 23.09.2017 20:59

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nochmal zurück zur Steuerklasse. Seit geraumer Zeit müssen die Steuermerkmale durch den AG bei ELSTAM abgerufen werden und es kommt häufig vor, dass es da zu Unstimmigkeiten kommt. Evtl. hat der Vorarbeitgeber den Kollegen auch noch nicht abgemeldet, aus welchen Gründen auch immer. Sollte das der Fall sein, würde automatisch an den neuen AG die Steuerklasse 6 gemeldet.

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