Das Europaparlament hat Maßnahmen zur Vereinfachung grenzüberschreitender Erbfälle in der EU gefordert. Dazu seien gemeinsame Normen für die gerichtliche Zuständigkeit notwendig, hieß es in einem am Donnerstag verabschiedeten Bericht. Die EU-Volksvertreter regen unter anderem die Schaffung eines "europäischen Erbscheins" an. In ihm sollen die Begünstigten eines Erbes, der Nachlassverwalter, die Nachlassgegenstände und das im jeweiligen Fall geltende Recht festgelegt werden. Die Brüsseler Kommission wurde aufgefordert, den EU-Staaten konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
"Schon auf nationaler Ebene gibt es genug Erbstreitigkeiten, doch bei grenzüberschreitenden Fällen wird es besonders kompliziert", erläuterte der CDU-Abgeordnete Kurt Lechner, der bis vor einigen Wochen in Kaiserslautern als Notar tätig war. Er nannte den Fall eines Briten, der bis zu seinem Tod in Deutschland lebte und in Frankreich ein Ferienhaus besaß. Nach deutschen Recht sei für die Abwicklung des Erbes die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend, also gelte britisches Recht. Frankreich hingegen sei der Auffassung, dass für dortige Liegenschaften französisches Recht gelte. In anderen EU-Staaten gelte das Recht des Landes, in dem ein Erblasser seinen letzten ständigen Wohnsitz hatte.
Während es in einigen Länder, wie Deutschland und Frankreich, einen Pflichtteil gibt, ist diese Regelung nach Lechners Angaben etwa in Großbritannien unbekannt. Dank einer EU-weiten Regelung sollen sich die Mitgliedsländer nach dem Willen des Europaparlaments zunächst auf gemeinsame Kriterien für das jeweils geltende Erbrecht einigen. Außerdem sollen sie sich verpflichten, Erbentscheidungen der anderen EU-Staaten anzuerkennen.
Einer vom Deutschen Notarinstitut im Auftrag der EU-Kommission erstellten Studie aus dem Jahr 2002 zufolge fallen in der EU jährlich bis zu 100.000 Erbschaftsfälle an, die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedsland haben. Mit zunehmender Mobilität der Bürger innerhalb der Gemeinschaft dürfte diese Zahl weiter anwachsen.
16. November 2006 - 13.22 Uhr
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