Ein Haus wurde von den Eltern an den Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vererbt. Sohn zahlt die Geschwister aus. U.a. wird vereinbart, dass eine monatliche Leibrente über den Betrag X (für einen vermieteten Geschäftsraum) an die Eltern zu zahlen ist und der Sohn sich verpflichtet, sämtliche Kosten der Instandhaltung des Hauses zu übernhemen. Die Eltern haben Wohnrecht auf Lebenszeit in einer Etage des Hauses.
Der Notarvertrag ist über 10 Jahre alt. Jetzt wurde bekannt, dass die Leibrente nie gezahlt wurde. Kann eine Zahlung von Seiten der Geschwiter verlangt werden, da sie Inhalt des gemeinsamen Notarvertrages ist? Auch die Kosten der Instandhaltung (neues Dach, neue Heizung) wurden von den Eltern mitgezahlt.
Viele Grüße Claudia Tr.
Leibrente wird nicht gezahlt
3. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2006 | 13:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leibrente wird nicht gezahlt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 16:32
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Leibrentenempfänger sind die Eltern. Wenn sie nichts bekommen und nicht klagen, ist es deren Sache. Wenn sie Instandsetzungen bezahlen obwohl sie nicht müßten, auch.
Wäre schwer, zu beweisen, dass der Bruder nie gezahlt hat, wenn die Eltern mauern.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten