Hallo u. guten Abend,
ich bin -leider vergeblich- auf der Suche nach der steuerlichen Behandlung von Leibrentenzahlungen.
Kurz zum Hintergrund: ich erwarb ein Haus auf Leibrentenbasis. Und soweit ich weiß splitten sich die monatlichen Leibrentenbeträge quasi in Zins u. Tilgung auf. Dummerweise finde ich nirgendwo einen Hinweis darauf, wie ich das selbst für die Einkommenssteuer berechnen kann und wäre über konstruktive Tipps wirklich dankbar.
Viele Grüße, ein gut's Nächtle und gern bis dahin!
Dinchen
-----------------
""
Leibrente bei Einkommenssteuer?
9. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2012 | 23:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leibrente bei Einkommenssteuer?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Januar 2012 | 07:04
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
quote:
ich erwarb ein Haus auf Leibrentenbasis
Wann?
War der Verkäufer ein fremder Dritter oder Angehöriger?
#2
Antwort vom 20. Januar 2012 | 16:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich erwarb das Haus von einem Fremden.
Gruß
Dinchen
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Januar 2012 | 08:56
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Versorgungsleistungen wie Renten sind nur noch abziehbar, wenn sie in Zusammenhang mit der Übertragung von Betriebsvermögen geleistet werden (§ 10 Nr. 1a EStG
).
Bei eigengenutzen Häusern ist demnach nichts steuerlich abziehbar.
Und jetzt?
Schon
268.387
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten