Leibliche Mutter verstorben, Kind in Pflegefamilie will zurück zum Stiefvater, Pflegemutter will Kon

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)
Leibliche Mutter verstorben, Kind in Pflegefamilie will zurück zum Stiefvater, Pflegemutter will Kon

Hallo,
folgendes beschäftigt meinen Partner und mich:
Sein Stiefkind wurde aufgrund des Verhaltens der Mutter zuerst ins Pflegeheim untergebracht, da die Mutter wegen einem "Zwischenfall" auch der gemeinsamen Wohnung verwiesen wurde, wollte sie ihrem Mann ( Stiefvater des Kindes) eins auswischen und sorgte dafür, dass das Kind in eine Pflegefamilie kam. Der Plan ging nach hinten los und ihr wurde anfangs gegen ihren Willen der Kontakt unterbunden, dem Stiefvater auch. Ihr wurde der Kontakt nach einigen Wochen jedoch ermöglicht, ihm weiterhin nicht. Irgendwann durfte er telefonischen Kontakt aufnehmen. Das Kind möchte von Anfang zurück zu seinem Papa ( für das Kind ist der Stiefvater der Papa!) Vor 11 Monaten ist die leibliche Mutter verstorben, das Kind lebt weiterhin bei der Pflegefamilie und will zurück zum Papa. Zum biologischen Vater hatte das Kind nur ein einziges Mal Kontakt und lehnt auch weitere Kontakte ab. Der biologische Vater ist auch nicht in der Lage sich um das Kind zu kümmern. Die Pflegemutter versucht nun, den Kontakt zum Stiefvater zu unterbinden. Außerdem versucht sie das Kind mit Androhung von Kontaktsperren zu "erziehen", weil er unangenehme Wahrheiten an den Papa weitergetragen hat. ( Dass die Pflegemutter am Wochenende oder abends weg ist und andere aufpassen, die es nicht kennt oder wie jetzt akut niemand da ist und das Kind auf weitere Kinder aufpassen musste. Das Kind ist minderjährig ( und durch das Verhalten der leibl. Mutter traumatisiert) und die anderen zwei Kinder sind im Grundschulalter und verhaltensauffällig, da sie aus Problemfamilien kommen, zu denen kein Kontakt besteht.)
Mein Partner will "sein" Kind unbedingt zu sich holen, weiß aber nicht welche Möglichkeiten er hat. Die damals beauftragte Anwältin hat nichts bewirkt. Für das Kind gibt es seit dem Tod der Mutter einen Vormund.

PS: Die Schilderung ist mit Absicht nicht näher ausgeführt um andere zu schützen.

Wer kann uns einen Rat geben?

Vielen Dank

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11 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Erste Frage: wie alt ist das Kind?
Zweite Frage: wer ist der Vormund?

wirdwerden

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#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
für das Kind ist der Stiefvater der Papa!
Ist er aber nicht. Was ist mit dem richtigen Papa? Die Vaterschaft scheint der inne zu haben, sonst hätte der "Stiefvater" zu Lebzeiten der Mutter einfach die Vaterschaft anerkennen können, was er offenbar aber entweder nicht wollte oder nicht konnte. Auch eine Adoption hat man anscheinend nicht angestrengt.

Der Mann ist nicht der Stiefvater des Kindes. Eine Stiefelternschaft kennt das Familienrecht nicht, jedenfalls nicht in einer solchen Form. Ganz offensichtlich hat das Kind zuletzt auch nichtmals mit diesem Mann in einem Haushalt gelebt. Noch offensichtlicher wollte die Mutter nicht, dass das Kind bei diesem Mann lebt. Das ist ihr gutes Recht.

Davon ausgehend, dass hier keine "Stiefelternadoption" durchgeführt wurde, die das vermeintliche Stiefkind zum "echten" Kind gemacht hätte, stehen die beiden in keinem Verwandschaftsverhältnis. Folglich kann der Mann keinerlei Rechte in Bezug auf das Kind haben. Ganz theoretisch käme ein Umgangsrecht in Betracht, das aber eher auf der Seite des Kindes stünde und dessen Interessen wahren sollte. Dazu wäre erforderlich, dass der regelmäßige Umgang ein unverzichtbarer Bestandteil für das Wohl des Kindes ist. Hier scheinen sich aber außer dem Mann alle anderen (Mutter, Jugendamt, Pflegeeltern) darüber einig zu sein, dass das nicht so ist. In meinen Augen kann er das also knicken.

Gewissheit bringt da natürlich nur eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht. DIe würde ich in Anspruch nehmen, wenn ich unbedingt (und gegen den Willen aller anderen) den Umgang durchsetzen will. Meiner Meinung nach ist der Mann aber nunmal ein Fremder für das Kind, so wie jeder andere Bürger in diesem Land auch. Da sich an diesem Fall aber schonmal eine Anwältin versucht und mutmaßlich alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft hat, würde ich doch davon ausgehen, dass diese hier nicht mehr bestehen. Freilich kann man immer weitere Anwälte um Rat fragen.

Das Sorgerecht liegt nun beim Jugendamt (Vormund). Damit entscheidet dieses auch was mit dem Kind passiert und was nicht. Eigentlich sollte das Sorgerecht jetzt beim leiblichen (und rechtlichen) Vater liegen. Der scheint aber raus aus der Nummer zu sein.

Zitat:
Die Pflegemutter versucht nun, den Kontakt zum Stiefvater zu unterbinden. Außerdem versucht sie das Kind mit Androhung von Kontaktsperren zu "erziehen", weil er unangenehme Wahrheiten an den Papa weitergetragen hat. ( Dass die Pflegemutter am Wochenende oder abends weg ist und andere aufpassen, die es nicht kennt
Das nennt sich Babysitting und kommt in jeder Familie vor. Sinn einer Pflegefamilie ist es gerade, das Kind in ein völlig normales Familienleben zu integrieren. Damit diese Integration möglichst ungestört verläuft, sind diese "Kontaktsperren" selbst zu leiblichen Eltern auch nicht ungewöhnlich.

Wie alt ist das Kind?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Das wissen wir doch gar nicht, ob der Vormund das Jugendamt ist. Oder kennst Du den Beschluss des Familiengerichts in diesem Fall?

wirdwerden

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#4
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Erste Frage: wie alt ist das Kind?
Zweite Frage: wer ist der Vormund?
wirdwerden


Das Kind ist 11 und lebte vom 2ten Lebensjahr mit dem Stiefvater im selben Haushalt!

Vormund wurde vom Gericht bestimmt nach dem Tod der Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Natürlich wird der Vormund vom Gericht bestimmt. Meine Frage war doch eine andere, nämlich WER ist der Vormund. Mit dem muss man sich nämlich auseinander setzen. Und, da der Stiefvater mit dem Kind nicht verwandt ist, müsste auch eine Pflegestelle bei Euch eingerichtet werden, das wäre der nächste Schritt, sofern der Vormund mit einem ständigen Wechsel des Aufenthaltsortes einverstanden ist. Die derzeite Pflegemutter hat mit all dem gar nichts zu tun.

wirdwerden

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#6
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:für das Kind ist der Stiefvater der Papa!Ist er aber nicht. Was ist mit dem richtigen Papa? Die Vaterschaft scheint der inne zu haben, sonst hätte der "Stiefvater" zu Lebzeiten der Mutter einfach die Vaterschaft anerkennen können, was er offenbar aber entweder nicht wollte oder nicht konnte. Auch eine Adoption hat man anscheinend nicht angestrengt.


Der leibliche Vater hat sich gegen die Adoption ausgesprochen.( Das war auch der einzige Kontakt zum Kind bis zum Tod der Mutter, nach dem versucht wurde Kontakt zum leiblichen Vater herzustellen. Der ist aber auch nicht in der Lage sich um das Kind zu kümmern, sonst hätten wir ihn um Hilfe gebeten) So wurde das Kind nach der Heirat nur einbenannt. Da die Ehe nicht geschieden wurde, besteht nach wie vor das Stiefelternverhältnis. Das Kind ist mit dem Stiefvater verschwägert. Da Beide seit dem 2ten Lebensjahr im selben Haushalt gelebt haben, ist er auch Bezugsperson und hat sich mehr als die Mutter um das Kind gekümmert, weil sie nicht in der Lage dazu war. Als das Kind im Heim untergebracht war, hatte die Mutter nur eingeschränktes und beaufsichtigtes Umgangsrecht, während der Stiefvater alle 14 Tage ohne Aufsicht Kontakt zum Kind hatte. Dies passte der Mutter nicht und sie sorgte dafür, dass das Kind in die weiter entfernte Pflegefamilie kam ( das Heim war 4 Straßen weiter von der ehemals gemeinsamen Wohnung entfernt, aus der die Mutter verwiesen wurde) um den Umgang zum Stiefvater einzuschränken. Allerdings durfte sie das Kind die erste Zeit gar nicht sehen und danach nur unter Aufsicht. Sie hat sich an keine Regeln gehalten. Kurze Zeit darauf ist sie verstorben. Der Stiefvater hat sich immer an alle Regeln gehalten, doch jetzt versucht die Pflegemutter die wenige Kontaktzeit zu "stören".

Zitat (von Rechtschreibung):
Das nennt sich Babysitting und kommt in jeder Familie vor. Sinn einer Pflegefamilie ist es gerade, das Kind in ein völlig normales Familienleben zu integrieren.


Unter normalen Umständen ist auch nichts dagegen einzuwenden. Allerdings möchte das Kind gern am Wochenende Kontakt zum Papa, was aber nicht erlaubt wird, mit der Begründung, dass am Wochenende Familienzeit ist. Wenn beide telefonieren dürfen, stören die anderen Kinder in dieser Zeit massiv das Telefonat, ohne dass ein Erwachsener eingreift. Dem Kind mit 11 Jahren und der Tatsache dass es psychisch nicht sehr stabil ist, die Verantwortung zu übertragen, sich um 2 jüngere Kinder, die extrem verhaltensauffällig sind, zu kümmern ist in meinen Augen sehr fahrlässig. Es war keine weitere Person anwesend. Wer will die Verantwortung übernehmen, wenn etwas passiert? Seitdem das raus kam befürchtet das Kind, dass der Kontakt verboten wird. Diese Angst ist für mich kein gutes Zeichen, aber ich möchte nichts falsches hinein interpretieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Natürlich wird der Vormund vom Gericht bestimmt. Meine Frage war doch eine andere, nämlich WER ist der Vormund. Mit dem muss man sich nämlich auseinander setzen. Und, da der Stiefvater mit dem Kind nicht verwandt ist, müsste auch eine Pflegestelle bei Euch eingerichtet werden, das wäre der nächste Schritt, sofern der Vormund mit einem ständigen Wechsel des Aufenthaltsortes einverstanden ist. Die derzeite Pflegemutter hat mit all dem gar nichts zu tun.
wirdwerden


Der Vormund war bisher nicht erreichbar. Mein Partner macht sich jedoch auch Sorgen, dass das Kind dann alles ausbaden darf, wenn er den Vormund einschaltet. Es hat ihm schon eine Mail geschickt, dass es Ärger gab wegen dem Schreiben an den Pflegefamilien-Verein, worin mein Partner die Situation geschildert und um eine Lösung gebeten hat.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich versuch, das ganze mal aufzutröseln. Nach dem Sachvortrag gehe ich mal davon aus, dass das Kind überwiegend fremdbetreut in einer Pflegestelle gelebt hat. Auch, als die Mutter noch lebte. Es ist durch den Tod der Mutter also letztlich nichts neues dazugekommen, was den Alltag des Kindes angeht. Es ist da also eine gewisse Beständigkeit eingetreten.

Juristisch gesehen ist jetzt der Vormund für das Kind verantwortlich, für die Gestaltung des Alltages die Pflegefamilie. Dazu gehört auch der Umgang mit fremden Personen. Zwar können auch Großeltern oder andere Personen, zu denen das Kind Kontakte hat, einen Anspruch auf Umgang haben, allerdings ist das ein recht schwacher Anspruch. Mir geistern Gerichtsentscheidungen durch den Kopf, die ganz klar sagen, dass ein solcher Kontakt schon dann nicht dem Kindeswohl entspricht, wenn die Eltern des Kindes (in den Fällen lebte das Kind bei den Eltern) nicht mit der Kontaktperson zurecht kommen. Du siehst, schon der Umgang wird schwierig.

Noch schwieriger wird es, das Kind zu sich zu holen. Keine verwandschaftlichen Verhältnisse, der Willen der Mutter war offensichtlich die Fremdunterbringung. Abgesehen von der Einrichtung einer Pflegestelle (§ 44 SGB VIII ), die zwingend ist, ist eben auch der Wille der Verstorbenen zu respektieren.

Außerdem, Pubertät ist, wenn die Eltern anfangen, schwierig zu werden. Auch das ist beim rulant erscheinen; es ist doch absolut blödsinnig, bei einem nicht zuständigen Verein zu hetzen. Das grenzt ja schon an Verleumdung. Und das, was da als negativ rüber gebracht wird, das kann man auch anders interpretieren. Und, ganz ehrlich, der Stiefvater hat sich beim Anschwärzen beim nicht zuständigen Verein doch auch keine Sorgen gemacht, dass da was seitens des Kindes auszubaden ist. Wieso das jetzt plötzlich?

Was das Kind will, was für das Kind gut ist, das wissen wir nicht. Auch, was das Kind so erzählt, muss nicht der Gefühlslage entsprechen. Kinder wollen artig sein. Kann sein, dass es woanders ganz was anderes erzählt.

Fakt bei der verquasten Situation, die der Stiefvater durch seine Aktivitäten mit verursacht hat, wird es sehr schwierig, weiterführend zu raten. Er ist nun mal ein Fremder, das Kind hat schon sehr lange auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter hin nicht mehr bei ihm gelebt. Ich würde mich umgehend in die Beratung eines Fachanwaltes für Familienrecht begeben. Schon, damit nicht noch mehr Geschirr zerdeppert wird. Vielleicht mal versuchen, ein vernünftiges Besuchsrecht zu erhalten, so als Einstieg. Und zwar ganz ohne Vorwürfe, ganz ohne Erwartungshaltung. Einfach auch, um den Druck von dem Kind zu nehmen.

Und dann sieht man weiter. Kann ja sein, dass es dann in ein paar Jahren anders aussieht. Dass alle Betroffenen quasi in einen Wechsel "reinwachsen."

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 05.01.2016 16:39

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#9
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Da die Ehe nicht geschieden wurde, besteht nach wie vor das Stiefelternverhältnis.
:zoff:
Die beiden sind nicht verwandt!

Zitat:
Allerdings möchte das Kind gern am Wochenende Kontakt zum Papa
Es ist nicht der Papa!

So wie ich das sehe, wäre er (und auch das Kind) gar nicht in dieser Situation, wenn er nicht 1. die Mutter aus der Wohnung geschmissen hätte und 2. gegen deren ausdrücklichen Will ihr Kind aufgesucht hat. Selbst eingebrockt, würde ich sagen. Es ist das gute Recht einer Mutter, über den Umgang ihres Kindes zu entschieden. Hier hat Sie sich offenbar dagegen entschieden, was zu respektieren ist. Auch das Gericht hat sich gegen ihn entschieden und einen Dritten als Vormund bestimmt. Auch das ist zu respektieren. Auch sieht der Vater lieber sein Kind in der Pflegefamilie, statt einer Adoption zuzustimmen. Sein gutes Recht, dass zu respektieren ist.
Ebenso ist nun die Entscheidung der Pflegefamilie zu respektieren, die versucht, dem Kind ein möglichst stabiles Umfeld zu gewähren. Da stört es nunmal, wenn ständig ein Fremder dazwischenfunkt und irgendwelche Rechte anmeldet, die er nicht hat. Offenbar kommt man ihm noch weit entgegen und ermöglicht ihm seine Wünsche zu Teilen. Ob das wohl weiter so gehandhabt wird, wenn auf Eskalation gegangen wird?

Es ist für das Einleben in der Pflegefamilie nunmal nur bedingt hilfreich, wenn ständig noch jemand von außen hinzukommt, sich als der "Papa" ausgibt und das Kind zu sich holen möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass manch einer das sogar als kontraproduktiv werten könnte.

Ihr Lebensgefährte ist offenbar der Ansicht, ein Recht darauf zu haben, in dem Leben eines fremden Kindes rumzupfuschen. Das ist nicht so! Hier wird entweder nach den Regeln gespielt oder gar nicht. Und die Regeln macht nunmal nicht er. Wenn er so weiter macht, ist es mit dem Kontakt bald ganz vorbei. Glauben Sie nicht, dass das nicht gehen würde!

Anscheinend hat sich hier schon eine Anwältin die Zähne ausgebissen und aufgegeben. Dass sollte zu denken geben. Wenn Sie vermuten, dass es doch rechtliche Möglichkeiten gibt, dann müssen Sie sich nun an einen anderen Anwalt wenden. Dann müsste es aber eine Erkärung dafür geben, warum die letzte Anwältin diese Möglichkeit übersehen hat.

Sie können (auch ohne Anwalt) einen Antrag auf Festsetzung einer Umgangsregelung beim Amtsgericht stellen. Nur kann das sehr gut in die Hose gehen. Wenn die Anwältin das nicht getan hat, hat sie vermutlich einen Misserfolg vor Gericht befürchtet. Welche außerrechtlichen Konsequenzen das dann haben könnte, ist absehbar.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

Hier werden nur Tatsachen verdreht statt Hilfe angeboten, aber nun denn.

Der Stiefvater, der außer 3 Monate lang immer Kontakt zum Kind hatte, davon 8 Jahre lang im selben Haushalt mit dem Kind gelebt und sich auch während der Abwesenheit der leiblichen Mutter (über mehrere Monate hinweg) um das Kind allein gekümmert hat ist für das Kind der Papa! Das wurde auch gerichtlich festgehalten, weshalb der Umgang zum Kind weiterbesteht und der leibliche Vater kein Umgangsrecht hat. Die Mutter hat versucht, den Kontakt zwischen Kind und Stiefvater ( ihrem Ehemann) zu unterbinden, da ihr selbst per Gericht!! der Kontakt zum Kind verboten wurde. Sie hat versucht, das Jugendamt zu überzeugen, dass SIE das Opfer ist, aber mehrere Polizeiberichte haben das natürlich widerlegt! Das Kind wurde zum Schutz vor der MUTTER in einem Heim untergebracht!! Da der Stiefvater aber nur das sogenannte "kleine Sorgerecht" hatte, konnte er sich gegen die Einwilligung der Mutter, das Kind aus Rache!! ( damit der Kontakt zwischen Stiefvater und Kind nur noch seltener, am liebsten gar nicht mehr möglich sein sollte, weil sie das Kind ja auch nicht mehr sehen durfte ) in eine weiter entfernte Pflegefamilie unterzubringen nicht wehren!
Mittlerweile wurden mehrere Telefonate geführt und die Pflegemutter( die auch gleichzeitig Chefin des Vereins ist :( ) hat die Version des Kindes bestätigt. Wie es weiter geht, was die Aufsichtspflicht usw. an geht steht noch in den Sternen. Dabei ist aber auch rausgekommen, dass das Kind nur befürchtete, dass die Pflegemutter den Kontakt zwischen den beiden unterbinden will. Dem ist zum Glück aber nicht so. Ganz im Gegenteil, momentan finden noch begleitete Besuchstermine statt, die aber in Zukunft unbegleitet stattfinden sollen. :)
Die Vormundschaft soll auch auf den Stiefvater übertragen werden.
Es scheint sich also alles positiv zu entwickeln ..

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 167x hilfreich)

Zitat (von some):
Hier werden nur Tatsachen verdreht statt Hilfe angeboten, aber nun denn.
Dies ist ein Diskussionforum, keine kostenlose Rechtsberatung.
Wer kompetente Hilfe haben möchte, kann seine Anfrage für geringes Geld hier bei 123recht.net an einen Anwalt stellen.

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