Lehrer verlangt Tascheninhalt - rechtlich OK?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
dennis45645
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lehrer verlangt Tascheninhalt - rechtlich OK?

Guten Abend,
da ich neu hier bin erzähl ich jetzt einfach mal was passiert ist:
Ich hatte vor kurzem im Unterricht meinen mp4-Player aus der Tasche gezogen und auf die Uhr gesehen, danach direkt wieder in die Hosentasche gesteckt (Dieser Vorgang dauerte maximal 5 Sekunden) . Meine Lehrerin hat zufällig genau in dieser Zeit zu mir gesehen aber vorerst nix gesagt. Nach einer Minute kam sie dann aufeinmal und wollte mein Handy. Da ich kein Handy dabei hatte ( es war ja ein mp4-Player) sagte ich, dass ich keins dabei hätte (was auch so war). Dann forderte sie meinen Inhalt der Taschen auf den Tisch zu legen, was ich verweigerte . Nach kurzem hin und her griff sie mir in die Tasche. Ich stieß ihre Hand weg und ermahnte sie, dass sie das nicht dürfe. Daraufhin forderte sie meinen Nachbar auf mir in die Taschen zu greifen.
Er weigerte sich ebenso und sie ging zum Direktor, dem ich dann schilderte was vorgefallen war. Er sagte dass ein Fehlverhalten von ihr aber auch von mir ausging ich aber eigentlich nix dagegen machen kann was der Lehrer sagt muss man befolgen. Nun will meine Lehrerin ein Gespräch mit meinen Eltern und mir.

Meine Frage dazu, darf ein Lehrer den Tascheninhalt eines Schülers verlangen ?
Was kann ich ihr bei dem Gespräch als Contra aufbringen ?
Der mp4-Player hatte auch kein Geräusch gemacht, also es lag keinerlei Störung vor. Falls es nützlich sein könnte, ich besuche die 10. Klasse eines Gymnasiums. Super wären natürlich Belege von Paragraphen=)
Danke im vorraus für die hoffentlich ernstzunehmenden Antworten


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-- Editiert am 06.01.2010 20:34

-- Editiert am 06.01.2010 20:38

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Der Besuch einer 10. Klasse des Gymnasiums berechtigt nicht automatisch dazu, es dem Lehrer gegenüber an Respekt fehlen zu lassen. Bengeln wie Dir gehören normalerweise die Ohren langgezogen. Tut vielleicht ein wenig weh, hilft aber oftmals.
Wenn der Lehrer es als Störung seines Unterrichts empfindet, wenn Du, wie auch immer, die aktuelle Uhrzeit herauszufinden versuchst, hat er wohl Anspruch auf die Herausgabe des Mittels zum Zweck damit diese Störung für den Rest des Unterrichts unterbleibt.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du bist völlig im Recht. Der Lehrer darf gar nichts.

Nur wirst du dann von der Schule fliegen, denn die Schule kann Regeln erlassen an die man sich halten muss. Und macht man das nicht fliegt man raus.

Du kannst dir ja dann einen Hilfsarbeiterjob suchen - übrigens macht der Chef das selbe, auch der darf nicht schmeisst dich aber raus.

Glaubst du der Kampf mit dem Lehrer bringt was ein. Respekt gibts auf der Gasse und ist nur dort was unter anderen Idioten was wert. In der 10 eines Gymnasiums sollte man bereist so helle sein.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Zu meiner Zeit war in jedem Klassenraum eine Uhr. Wieso muss man heutzutage auf Hilfsmittel zurückgreifen?
Wenn der Vorfall auch noch bei einer Klassenarbeit stattgefunden haben sollte, könnte ich mir gut vorstellen, dass die Klassenlehrerin zunächst der Meinung war, man habe sich da ein unerlaubtes Mittel zur Verbesserung der Noten vorbereitet.

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#5
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

da hattet ihr beide wohl einen scheixxtag .

Sag mal, ist es nicht möglich, das du das alleine mit der Lehrerin regelst ?
Kommunikation ist alles !
natürlich hast du ihr nicht gesagt, das du auf deinen mp4 player geschaut hast, wegen der uhrzeit- dazu hast du die Situation zu sehr genossen und ihr ein Machtspielchen geliefert- und sie zeigt dir jetzt: mein freund, ich hab nen längeren Arm und kann dir dein leben hier noch ganz schön schwer machen.

Logisch darf die dir nocht in deine tasche greifen- aber du dichauch nicht unterrichtsfremd dich beschäftigen. Also isses wieder gleichstand.

Meine Tochter geht in die 9. klasse und ich finde auch nicht alles was Lehrer tun so klasse. Aber Unschuldsengel sind wir alle NICHT !
Zu jeder Aktion war vorher was anderes, was noch nicht mal unbedingt mit dir zu tun hatte- aber du mußt es eben ausbaden.
Ist ungerecht- aber so ist das Leben.
Manchmal ist die Faust in der tasche einfach besser zudem denke dir in der Zukunft beim anlächeln:
Lächeln ist die freundliche Art, dem anderen die Zähne zu zeigen !!!

Natürlich hat das ein Elterngespräch zur Folge. Was sollen die denn sonst tun ?
was sagen denn deine Eltern dazu ?

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#6
 Von 
guest-12303.03.2010 20:22:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
dennis45645
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten auch wenn sie zum Teil hart waren.
Ich habe meinen Eltern davon nichts gesagt, den Brief den sie mir nach Hause schicken wollte, kam bis heute nicht. Da dieser Vorfall vor den Winterferien war denke ich, sie hat es entweder vergessen oder ihr wurde Bewusst, dass sie sich auch nicht korrekt verhalten hatte. Denn der Direktor, der auch mein Nachbar ist, sagte mir nochmal privat, er hätte sie nochmal auf ihren Verstoß gegen das Schulgesetz hingewießen und hoffe, dass sowas nicht nochmal vorkomme und wenn doch solle ich einen klaren Kopf bewahren, denn ein Lehrer müsse ein Handy bzw ein Speichergerät mit privaten Daten spätestens am Ende des Unterrichtstages rausrücken.
Mfg Dennis

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#8
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

Es geht hier weniger um irgendwelche § sondern darum, dass du unter dem Lehrer stehst, und er im Endeffekt am längeren Hebel sitzt.

Deine Rechte, die du z.B. gegenüber Zivilpersonen hättest (Recht zu schweigen oder Taschen nur mit Durchsuchungsbefehl etc.) hast du in der Schule nicht. Theoretisch zwar schon, aber dann fliegst du von der Schule.

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, denn du brauchst sie und nicht andersrum.



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-- Editiert am 16.01.2010 17:43

-- Editiert am 16.01.2010 17:43

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#9
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Dennis, was gibt es dir eigentlich, wenn du deinen Lehrern das Leben schwer machst? Welchen Vorteil siehst du darin, dieser Frau zu zeigen, dass du ungestraft den Unterricht stören und sie bloßstellen kannst?

Die meisten Schul- und Hausordnungen enthalten ein Verbot von Unterhaltungselektronik, Handys und jeder Art von Aufnahmegeräten zumindest im Unterricht, oft sogar in den Schulgebäuden, vermutlich doch auch an deiner Schule. Mit gutem Grund, denn diese Geräte lenken ab und stören. Außerdem werden sie nicht ganz selten missbräuchlich genutzt. Lehrer sind gehalten, die Einhaltung der Schul- und Hausordnung sicher zu stellen. Du verstößt gegen die Schul- und Hausordnung und hinderst die Lehrerin an der Erfüllung ihrer Pflicht - und fühlst dich dabei auch noch im Recht!

Du weißt wahrscheinlich ziemlich gut, warum du deinen Eltern nichts von dem Vorfall erzählst. Das spricht sogar für dich, zeigt es doch, dass du nicht vollkommen schamlos bist.

Was hast du eigentlich in der Schule zu suchen, wenn du ihre Regeln (die dazu dienen, den Schulerfolg zu ermöglichen) nicht respektierst und darauf auch noch stolz bist?

Such dir doch einen Ausbildungsplatz und mach mal die Erfahrung, wie es so im wahren Leben läuft...

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#10
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Hm, du denkst also, der geschilderte Vorfall ging ohne jegliche Störung des Unterrichts von statten?

In den fünf, mir im Wortlaut bekannten, Schul- und Hausordnungen ist das Verbot von Unterhaltungselektronik (während des Unterrichts) und Handys (4 mal im Unterricht, 1 mal in den Schulgebäuden) enthalten. Im Gegenzug kenne ich keine Schul- und Hausordnung, die kein Verbot von Unterhaltungselektronik und Handys zumindest im Unterricht enthält.

Kennst du Schul- und Hausordnungen, die Unterhaltungselektronik und Handys im Unterricht nicht verbieten? Ich lasse mich durchaus belehren!

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#12
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Selbst du hattest bemerkt, dass es für die Lehrerin nicht erkennbar war, dass es sich nicht um ein Handy handelte und Dennis weigerte sich, das Missverständnis auszuräumen - er war allein dazu in Lage, zog es aber vor, die Situation zu eskalieren!

Im Übrigen hat nicht einer der Schreiber hier behauptet, die Lehrerin hätte das Recht, dem Schüler in die Tasche zu greifen! Formal wurde ihm von allen Recht gegeben und er darf den Triumpf genießen, es seiner Lehrerin so richtig gezeigt zu haben...

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