Ein Zauberwort heisst "Verdachtskündigung." Wenn er die Tat aber zugegeben hat, dann ist doch alles klar. Also, kein Verdacht mehr, sondern eben eine Straftat. Und selbst, wenn nicht, dann ist das auf jeden Fall wohl grob vertragswidrig. Das arbeitsrechtliche Problem scheint jedoch nicht zu existieren.Wenn eine Strafanzeige existiert, die der Eltern, dann muss die Schule erst einmal gar nichts tun. Irgendwann wird sich die Staatsanwaltschaft mit der Schule schon in Verbindung setzen.wirdwerden
Sonst wär hier doch darauf hingewiesen worden, wenn auch ein arbeitsrechtliches Problem bestände. Und dass in einem Arbeitsvertrag drinnen steht: "Du darfst deine Schülerinnen nicht sexuell belästigen..." okay. Soll man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass das erlaubt ist, dem Ruf der Schule guttut, u.s.w.Wenn denn eine Straftat vorliegt, wird sich die Ermittlungsbehörde mit der Schule in Verbindung setzen, sofern erforderlich. Jedenfalls ist die Schule nicht verpflichtet, den Sachverhalt zusätzlich der Ermittlungsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Und das war die Frage.wirdwerden
Ich finde es echt gut, dass dieser Pauker bereits angezeigt wurde und rausgeflogen ist. Wenn die Schule nichts gegen Täter als Lehrer unternehmen würde, ist es total wichtig, zu wissen, dass man die Schule wechseln und sich beim Oberschulamt und Kultusministerium beschweren kann.
Ich weiss nicht, warum Du dieses alte Möhrchen wieder aufwärmst. Aber, was solls. Wenn ich mich recht erinnnere, war es eine Privatschule, eine Strafanzeige läuft und der Lehrer ist entlassen worden. Worüber also wo beschweren?wirdwerden