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Lehrer anzeigen?

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Lehrer anzeigen?

Hallo!

Muss eine Schule einen Lehrer anzeigen der der sexuellen Belästigung überführt wurde, oder reicht es aus Sicht der Schule, diesem Lehrer zu kündigen?
(Aus Angst vor der Presse)

LG
Vader

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von vader am 24.06.2010 19:10
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>Lehrer anzeigen?
Überführt wird man vor Gericht, das dann auch urteilt. Die Schule muss keinen Anzeigen, Sie sollte es aber tun.
Was interessiert sich ne Schule für die Presse. Die Kinder werden doch eh gezwungen diese Schule zu besuchen, Sponsoren gibt es keine und Geld nehmen die auch nicht ein. Wenn es der hinterher in der nächsten Stellen über das nächste Kind herfällt und es raus kommt gibt es mehr als nur schlechte Presse.

Sexualstraftäter steigern sich !! Wollt ihr das !!

Übrigens kann JEDER eine Anzeige machen.

K.


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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 24.06.2010 19:57
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>Lehrer anzeigen?
in dem fall: teure Privatschule: Schüler = Kunden und Presse wäre schlecht fürs Image... Lehrer hat alles zugegeben...

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von vader am 24.06.2010 20:00
Status: Senior (194 Beiträge)
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>Lehrer anzeigen?
erstmal ist fraglich, ob es da überhaupt was zum anzeigen gibt.
welcher straftatbestand sollte denn gegeben sein?

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von seba79 am 24.06.2010 20:01
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>Lehrer anzeigen?
quote:
Muss eine Schule einen Lehrer anzeigen

Aus Sicht des StGB schon mal nicht, da *vollendete* Straftaten von niemandem angezeigt werden müssen und *geplante* nur für einen engen Katalog.

Die Frage wäre, ob die Schule evtl. eine Garantenpflicht gegenüber ihren Schülern hat, aus der sich eine entsprechende zivilrechtliche (!) Verpflichtung ergeben könnte.

Das könnte man wohl erst dann bejahen, wenn auch eine Wiederholungsgefahr zu besorgen wäre, dazu müßte man den Einzelfall besser kennen.

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von Salvatori am 25.06.2010 10:57
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>Lehrer anzeigen?
Wenn der Lehrer der sex. Belästigung überführt wurde - also bei der Tat ertappt - warum erstatten dann die Eltern des Kindes keine Anzeige???

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von HeHe am 25.06.2010 11:00
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>Lehrer anzeigen?
das haben die Eltern getan... mich würde nur interessieren, zu welchen Handlungen die Schule in einem solchen Fall verpflichet ist



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von vader am 26.06.2010 18:40
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>Lehrer anzeigen?
Wenn der Lehrer verurteilt wird, dann wird vor Gericht entschieden, ob er weiter Minderjährige unterrichten darf.

Ob die Schule zum derzeitigen Zeitpunkt zu irgendwas verpflichtet ist, weiß ich nicht, hoffe aber, dass es für diese Fälle vom Ministerium Handlungsvorgaben gibt. Hat man sich dort schon erkundigt?
Immerhin wurde der Lehrer der Tat überführt, also nachweislich hat er eine/n Schüler/in sex. belästigt. Da müsste eine sofortige Suspendierung vom Schuldienst doch hoffentlich die Regel sein....

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von HeHe am 28.06.2010 12:59
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>Lehrer anzeigen?
Wenn die strafrechtlichen Ermittlungen laufen gibt es doch nichts mehr "anzuzeigen". Die Verfolgungsbehörden wissen doch schon Bescheid.

Das zivilrechtlich eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde setze ich voraus.



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von Stefan 5 am 28.06.2010 13:18
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>Lehrer anzeigen?
quote:
Immerhin wurde der Lehrer der Tat überführt, also nachweislich hat er eine/n Schüler/in sex. belästigt.

Ich habe doch gewußt, daß wir unser komplettes Rechtssystem viel preiswerter gestalten könnten.



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von dem User always known as Mortinghale am 28.06.2010 13:19
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>Lehrer anzeigen?
quote:
Das zivilrechtlich eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde setze ich voraus.

Die dürfte bei einer bisher bloßen Anschuldigung noch kaum geboten sein. Dazu bedürfte es wohl einer Verurteilung oder zumindest eines Schuldeingeständnisses. Ansonsten wäre allenfalls eine Suspendierung denkbar.

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von Salvatori am 28.06.2010 14:04
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