"
"quote:Aus Sicht des StGB schon mal nicht, da *vollendete* Straftaten von niemandem angezeigt werden müssen und *geplante* nur für einen engen Katalog.Die Frage wäre, ob die Schule evtl. eine Garantenpflicht gegenüber ihren Schülern hat, aus der sich eine entsprechende zivilrechtliche (!) Verpflichtung ergeben könnte.Das könnte man wohl erst dann bejahen, wenn auch eine Wiederholungsgefahr zu besorgen wäre, dazu müßte man den Einzelfall besser kennen.
Muss eine Schule einen Lehrer anzeigen
"quote:
Immerhin wurde der Lehrer der Tat überführt, also nachweislich hat er eine/n Schüler/in sex. belästigt.
quote:Die dürfte bei einer bisher bloßen Anschuldigung noch kaum geboten sein. Dazu bedürfte es wohl einer Verurteilung oder zumindest eines Schuldeingeständnisses. Ansonsten wäre allenfalls eine Suspendierung denkbar.
Das zivilrechtlich eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde setze ich voraus.