Hallo. Wie sieht es eigentlich mit der Legalität von aus dem Internet geladenen Musikstücken als MP3 aus, wenn ich zuhause das Original-Musikstück auf LP vorliegen habe ?
Das dürfte auch unzulässig sein, weil Du "zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet" hast (§ 53 Abs. 1 UrhG).
Ich würde "weil" noch durch "wenn" ersetzen. Nicht jeder MP3-Download im Netz ist "eine offensichtlich rechtswidrige [...] Quelle".Ansonsten gilt, daß es völlig irrelevant ist, ob man das "Original" schon besitzt. Weder muß man für den Besitz einer Kopie auch das Original vorweisen können, noch erlaubt einem das Besitz des Originals den Upload oder den Download aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen.Im übrigen ist das Problem in der Praxis eigentlich nie der Download, sondern der Upload.Den Fall der Verfolgung von Downloadern kenne ich eigentlich nur vom Fall FTPWelt.