Ledige Väter haben künftig bessere Chancen auf ein Sorgerecht
AFP VOM 3.8.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 4862 Aufrufe Mehr zum Thema:Sorgerecht
Verfassungsgericht kippt bisherige Regelung
Ledige Väter haben künftig bessere Chancen, ein Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen. Das Bundesverfassungsgericht kippte am Dienstag bisherige Regelungen, wonach Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Der Beschluss stieß bei Politikern und Verbänden auf ein geteiltes Echo. (AZ: 1 BvR 42/09)
Frauen müssen nach der Karlsruher Entscheidung ab sofort ihr Sorgerecht mit dem Vater teilen, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Die Karlsruher Richter verwiesen nun auf neue Erkenntnisse, wonach eine beträchtliche Zahl von Müttern allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerten, "weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater des Kindes teilen wollen".
Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht sich durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Väter in ihren Reformüberlegungen bestärkt. Die Ministerin erklärte am Dienstag in Berlin, den nichtehelichen Vätern müssten Wege aufgezeigt werden, "wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können". Ziel sei ein unbürokratisches Verfahren, "bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist".
"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist der rechtspolitische Fortschritt nicht mehr aufhaltbar", erklärte SPD-Vize Olaf Scholz. Unverheirateten Vätern, die sich intensiv um ihre Kinder kümmerten, könne nach einer Trennung der Eltern nicht mehr grundlos die Mitveranwortung für die Erziehung des Kindes verweigert werden.
Demgegenüber erklärte die Union, Karlsruhe habe ein zunächst alleiniges Sorgerecht der Mutter nicht beanstandet. Die Verfassungsrichter kämen lediglich zu dem Ergebnis, dass der Vater nicht generell vom Sorgerecht ausgeschlossen sein dürfe, wenn die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigert, erklärten die Abgeordneten Andrea Voßhoff und Ute Granold.
Die CSU-Familienexpertin Dorothee Bär kritisierte in der Münchner Tageszeitung "tz" (Mittwochsausgabe), dass "die Rechtsprechung der letzten Zeit die Institution Ehe immer mehr aushöhlt". Sie fürchte, dass als einziger Vorteil der Ehe - neben dem immateriellen Wert - am Ende nur noch der steuerliche übrig bleibt.
Die Organisation "Väteraufbruch" bezeichnete das Karlsruher Urteil als "Schritt in die richtige Richtung". Geschaffen werden solle eine Widerspruchslösung, bei der nichtverheiratete Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Nein ein gerichtlicher Widerspruch der Mutter soll demnach daran etwas ändern können. "Es darf kein automatisches Sorgerecht für Väter geben", sagte hingegen Edith Schwarz vom Verband allenerziehender Mütter und Väter der Nachrichtenagentur AFP. Ledigen Müttern werde ansonsten "der schwarze Peter" zugeschoben, wenn sie gegen Väter klagen müssten.
Im aktuellen Fall hatte die Mutter eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes dem Vater die gemeinsame Sorge verweigert. Als die Frau wegziehen wollte, beantragte der Mann eine Teilung des Sorgerechts. Das Familiengericht in Bad Oeynhausen lehnte dies jedoch ab, was nun wiederum Karlsruhe aufhob.
3. August 2010 - 15.55 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Ledige Väter haben künftig bessere Chancen auf ein SorgerechtSeite 2: Ministerin sieht sich in Reformplänen für Sorgerecht bestärktSeite 3: Leutheusser will ledigen Vätern Gang vor Gericht erleichtern


