Lebensunterhalt - Unbefristete Aufenthaltserlaubnis

9. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
dlsantos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensunterhalt - Unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem Lebensunterhalt beim Antrag eines unbefristeten Visums und brauche Eure Hilfe.

Ich bin Brasilianerin, lebe seit 14 Jahren in Deutschland und bin seit 3 Jahren mit einem Deutscher verheiratet.
Ich war heute beim Ausländeramt und mir wurde gesagt, dass unser Lebensunterhalt nicht gesichert ist und ich deswegen kein unbefristetes Visum bekomme.
Also, um das klarer zu machen: Mein Mann studiert noch und wir verdienen zusammen ca. 2700 € Netto monatlich, und die Miete beträgt 700 €.
Ich habe auch gelesen, dass wenn er Student ist, darf er das Trinkgeld auch mitberechnen.

Meine Frage ist: ist das wirklich zu wenig?
Ich habe immer gearbeitet, habe nie Sozialhilfe bezogen, war nie arbeitslos und ich denke dass wir zwar kein Vermögen verdienen, aber trozdem genug.

Gibt es wirklich bestimmte Richtlinien was man verdienen muss?

Danke Euch

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7 Antworten
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#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Das hättest Du am besten direkt beim Ausländeramt gefragt, um zu verstehen wo sie konkrete Defizite sehen. Für mich klingt die Summe durchaus vernünftig für 2 Personen.

Wenn ich richtig vermute hast Du bisher keinen Antrag gestellt sondern erstmal vorab angefragt?

Wie groß ist denn Dein eigenes monatliches Einkommen? Bist Du angestellt mit unbefristetem Vertrag, oder befristet, geringfügig, selbständig?

Ein paar mehr Details wären schon hilfreich ;-)

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Meine persönliche Meinung

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dlsantos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Osmos!

Mein eigenes monatliches Einkommen ist 1850 € Netto. Ich bin angestellt mit einem unbefristetem Vertrag.

Ich habe mal ausgerechnet mit den Informationen, die ich bei einer Recherche gefunden habe, dass man ca. 730 Euro braucht, und wir sind knapp bei 1000 Euro. Dann verstehe ich die Aussage von Ausländeramt ist. Die Frau hat erstmals gesagt, es würde reichen, dann hat sie ihren Chef gefragt und er meinte nein.


Zitat (von Osmos):
Das hättest Du am besten direkt beim Ausländeramt gefragt, um zu verstehen wo sie konkrete Defizite sehen. Für mich klingt die Summe durchaus vernünftig für 2 Personen.

Wenn ich richtig vermute hast Du bisher keinen Antrag gestellt sondern erstmal vorab angefragt?

Wie groß ist denn Dein eigenes monatliches Einkommen? Bist Du angestellt mit unbefristetem Vertrag, oder befristet, geringfügig, selbständig?

Ein paar mehr Details wären schon hilfreich ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 1507x hilfreich)

Zitat (von dlsantos):
Ich bin Brasilianerin, lebe seit 14 Jahren in Deutschland und bin seit 3 Jahren mit einem Deutscher verheiratet.
Ich war heute beim Ausländeramt und mir wurde gesagt, dass unser Lebensunterhalt nicht gesichert ist und ich deswegen kein unbefristetes Visum bekomme.


Frage: Nach welchem Paragraphen willst du denn die Niederlassungserlaubnis (hierum geht es wohl, wenn du vom "unbefristeten Visum" schreibst) beantragen? Nachdem du 14 Jahre in Deutschland lebst, kommt nicht nur eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 (2) AufenthG (als Ehefrau eines Deutschen) infrage, sondern auch eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG :

Zitat:
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet, (...)


Wenn die Voraussetzungen zur Rentenversicherung erfüllt sind, ist ein Antrag erfolgversprechend. Zwar wird prinzipiell die Unterhaltssicherung auch für die unterhaltsberechtigten Familienmitglieder verlangt. Hier gibt es aber auch eine gesonderte Bedingung. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz findet sich folgendes unter Punkt 2.3.2.3:

Zitat:
Die Sicherung des Lebensunterhalts der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ist daher Bestandteil der eigenen Lebensunterhaltssicherung. Eine Zusammenrechnung ist hingegen ausgeschlossen, wenn hierdurch die Ehegatten aufenthaltsrechtlich schlechter stehen würden als im Falle einer Trennung.


Will heißen: Wenn du als Alleinstehende einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis (NE) hättest, kann man dir die NE nicht verweigern, nur weil dein deutscher Ehemann als Student zu wenig verdient. Mit 1850 € netto und einem unbefristetem Vertrag solltest du deinen eigenen Lebensunterhalt sichern können. Die Tatsache, dass du bei deinem Mann bleibst, darf nicht dazu führen, dass man dir die NE versagt.

Wenn du allerdings die NE nach § 28 (2) AufenthG als Ehefrau eines Deutschen beantragst, kannst du dich nicht auf den Satz aus der Verwaltungsvorschrift berufen, denn du profitierst dann ja gerade vom Deutschverheiratet-Sein (wärst also im Fall einer Trennung nicht besser gestellt). Also schau nach, ob du die Voraussetzung für eine NE nach § 9 erfüllst.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dlsantos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Sie war wirklich sehr hilfreich.

Zu deiner Frage:
"Nach welchem Paragraphen willst du denn die Niederlassungserlaubnis (hierum geht es wohl, wenn du vom "unbefristeten Visum" schreibst) beantragen?"

Ich wusste nicht dass man nach Paragraphen die Niederlassungserlaubnis beantragen kann. Man geht einfach dahin, dann schauen sie die Akte an. Sie haben dann gesagt: "Sie können ihr unbefristetes Visum jetzt beantragen". Dann fragt sie nach unserem Lebensunterhalt und nach ihrer Berechnung nach, würde es nicht reichen. Ich habe das Gefühl sie entscheiden sowieso willkürlich, je nach Laune.

Sie hat nie die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG erwähnt, wessen Voraussetzungen übrigens erfüllt sind.

Meine Frage an Dich ist: kann ich also wieder dahin und alle diese Punkte ansprechen, dass ich dann laut Aufenthaltsgesetz doch das Recht dazu habe? Was soll ich am besten machen?


Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 1507x hilfreich)

Du kannst natürlich noch einmal zur ABH gehen und nachfragen. Es ist gut möglich, dass der Sachbearbeiter davon ausgegangen ist, dass du die NE aufgrund der Ehe mit einem Deutschen beantragen würdest, weil die Ehe 3 Jahre besteht und das genau die Frist ist. Es kann aber auch sein, dass er den Grundsatz hier nicht im Blick gehabt hat, dass ein Ausländer wegen seiner Ehe mit einem Deutschen nicht schlechter gestellt werden darf.

Du kannst aber auch einfach einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis stellen. Du musst dich nicht für den passenden Paragraphen entscheiden, sondern die ABH ist gehalten, die für dich günstigste Version zu wählen.

Natürlich kann es hilfreich sein, im Vorhinein anzusprechen, dass du die in § 9 AufenhG genannten Bedingungen für die NE nach deiner Auffassung erfüllst und dir laut Verwaltungsvorschrift deine Ehe mit einem Deutschen nicht zum Nachteil gereichen darf (die Verwaltungsvorschrift ist zwar nicht das Gesetz, aber sie ist eine Anleitung dazu, wie das Gesetz von der Verwaltung angewandt werden soll). Wenn der Sachbearbeiter das anders sehen sollte, kannst du trotzdem einfach den Antrag stellen, der bearbeitet werden muss. Eine Garantie für eine korrekte Entscheidung ist das natürlich noch nicht, aber im Fall einer Ablehnung hast du auch die Hinweise auf mögliche Rechtsmittel wie einen Einspruch.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go549645-92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und was ist dann passiert?
Hast Du NE bekommen?

LG,
O

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dlsantos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, ich habe das bekommen.
Ich bin wieder dahin gegangen, sehr selbstbewusst und gut informiert. Die Sachbearbeiterin hatte dann keine Argumente dagegen und hat einfach so getan, als hätte sie sich geirrt.

Ich hatte die ganzen Jahren das Gefühl, sie (es war immer die selbe) hatte keine Lust mir behilflich zu sein und hat immer den schwersten Weg gefunden um meine Sachen zu bearbeiten. Ich weiß es nicht wie die anderen Sachbearbeiter so sind, da ich immer bei ihr war, aber ich kann nur raten, wenn man hin muss, soll vorher sich gut über alle Rechte und Wege informieren.
Also, ich danke euch für die Hilfe.
Viele Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

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