Gericht wirft Landwirt "kaum vorstellbaren Tabubruch" vor
Im Kasseler Elternmord-Prozess hat das Landgericht Kassel den nordhessischen Landwirt Christian R. zu lebenslanger Haft verurteilt. Es befand den 32-Jährigen für schuldig, seine Eltern ermordet und einen auf seinem Hof gestorbenen Nachbarn teilweise an seine Schweine verfüttert haben zu haben. Diese Form der Störung der Totenruhe sei "ein kaum vorstellbarer Tabubruch", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze. Das Landgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und stellte auch die "besondere Schwere der Schuld" fest. Damit kann R. nicht auf eine Haftentlassung bereits nach 15 Jahren Haft hoffen.
Zur Begründung stützte sich das Landgericht auf mehrere Gutachten. Danach hat der Landwirt aus Fritzlar-Haddarmar seinen Vater im September 2000 von hinten im Kuhstall erschlagen und vier Jahre später nach einem Streit seine Mutter erwürgt. R. hatte dagegen behauptet, sein Vater sei von einer Kuh getreten und tödlich verletzt worden, seine Mutter habe er nur geschüttelt. Beides sei aber mit den Feststellungen der Gutachter nicht vereinbar, sagte Mütze.
Gestanden hatte R. den im Februar 2005 gestorbenen Nachbarn, zerstückelt, mehrere Monate tiefgefroren und später teilweise seinen Schweinen zu fressen gegeben zu haben, um weiter die Rente des 73-Jährigen kassieren zu können. Der Hof mit war 300.000 Euro völlig überschuldet.
Johannes Bender, Düsseldorf beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Medizinrecht, Arztrecht, Arbeitsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Verkehrsrecht.