Die lebenslange Haftstrafe für den Mörder eines 15-jährigen Mädchens aus Rostock ist rechtens. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der zur Tatzeit 20-jährige Mörder Eduard I. hatte geklagt, weil das Landgericht Rostock ihn nicht als Heranwachsenden behandelt und damit milder bestraft hatte.
Die Aufklärung des Falles Ende 2006 rund elf Jahre nach dem Mord an der 15-jährigen Antje hatte bundesweit Aufsehen erregt. Dem Urteil zufolge hatte der Täter das Mädchen im Juli 1996 nach einem Disco-Besuch in ein Gebüsch gezerrt und versucht, das Opfer zu vergewaltigen. Danach würgte er es, bis er dachte, es sei tot. Später kehrte der junge Mann mit einem älteren Kumpan an den Tatort zurück, um Spuren zu beseitigen. Als sie bemerkten, dass Antje noch lebte, erwürgte der Ältere das Mädchen.
Das Landgericht hatte daraufhin die beiden Täter wegen gemeinschaftlichen Mordes zu Lebenslänglich verurteilt. Als Heranwachsender hätte der jüngere der beiden nur zehn bis 15 Jahre Haft bekommen. Die Rostocker Richter begründete die härte Strafe damit, dass die Reifeentwicklung des jungen Mannes zur Tatzeit abgeschlossen gewesen sei. Die Verfassungshüter sahen in dieser Begründung keine Rechtsfehler und wiesen die Verfassungsbeschwerde des Mannes nun zurück.
24. Juni 2009 - 12.22 Uhr
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