Lebenslanges Wohnrecht und Pfändung

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht und Pfändung

Ich soll das Haus meines Vaters erben.
Seine 2. Frau soll aber ein lebenslanges Wohnrecht haben.
Ich habe noch mein eigenes Haus abzutragen.
Was ist, wenn ich zahlungsunfähig werde.
Kann das Haus meines Vaters zwangsversteigert werden
und ist dann das lebenslange Wohnrecht meiner Stiefmutter
hinfällig? fragt Töchterchen.


-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Kann das Haus meines Vaters zwangsversteigert werden


Ja, wobei wohl zuerst Dein Haus versteigert wird.

quote:
ist dann das lebenslange Wohnrecht meiner Stiefmutter
hinfällig?


Ein Wohnrecht ist dann absolut sicher auch bei einer Versteigerung, wenn es erstrangig eingetragen ist. Das ist im Regelfall nur dann möglich, wenn alle Grundschulden aus dem Grundbuch gelöscht sind.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Danke, das Haus ist schuldenfrei.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und die Grundschuldeintragungen im Grundbuch wurden auch gelöscht? Das ist nämlich keine automatische Folge einer Abzahlung des Darlehens.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen