Lebenslanger Ausschluss bei eBay

14. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
katzis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanger Ausschluss bei eBay

Guten Tag, ich habe ein Privat Verkäuferkonto seit 01/2001 und ein reines Privat Käuferkonto seit 1/2002. Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Beide Konten sind 100% positiv. Über das Verkäuferkonto habe ich in 12 Monaten 2 Verkäufe getägigt. Über mein Käuferkonto 131 Käufe in 12 Monaten. In 6/2014 habe ich bei einem Pflanzenhändler über eBay eine Pflanze gekauft, sofort mit Paypal bezahlt und nach Erhalt wurde gegenseitig positiv bewertet. In 8/2014 hatte er wieder eine schöne Pflanze im Sofortkauf drin. Ich wollte kaufen, jedoch funktionierte dies nicht. Ich habe mir nichts böses dabei gedacht und hielt es für einen eBay-Fehler. Also bin ich mit meinem Verkäuferkonto auf das Sofortkaufenangebot und habe gekauft und direkt mit Paypal bezahlt. Nach ein paar Stunden waren beide Konten gesperrt. Ich erhielt eine lapidare Sperr-Nachricht und das war es. Auf mehrmalige schriftliche Nachfrage bzw. Einspruch meinerseits, warum weshalb wurde mir nur immer mitgeteilt ich wäre wegen böswiligem Bieten vom Marktplatz dauerhaft ausgeschlossen worden. Auf erneute Nachfrage ob der Pflanzenverkäufer etwas damit zu tun hätte, wurde mir in der 8.oder 9. EMail dies bejaht. Auf meine telefoniche Nachfrage bei dem Händler, meinte er, nein - er hat mich nicht gemeldet oder auf eine Sperrliste setzen lassen. Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, nie eine Abmahnung oder sonstiges von eBay erhalten. Was für Möglichkeiten habe ich noch, damit beide Konten aus der lebenslangen Sperre enthoben werden.Bleibt mir nur der anwaltliche oder sogar gerichtliche Weg ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was für Möglichkeiten habe ich noch, damit beide Konten aus der lebenslangen Sperre enthoben werden.
Rechtlich gar keine. Ebay kann sich natürlich aussuchen, mit wem sie Geschäft machen wollen. Und mit dir wollen sie offenbar nicht mehr.

Das die geschilderte Story mit den Pflanzen der Grund ist glaube ich übrigens nicht, da muss noch mehr sein.
Warum hast du ein Käufer- und ein Verkäuferkonto? Seriös ist das schon mal nicht.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum hast du ein Käufer- und ein Verkäuferkonto? Seriös ist das schon mal nicht. <hr size=1 noshade>

So pauschal kann man das nicht sagen, es gibt ja durch aus gute Gründe (Trennung gewerblich/privat), erlaubt seitens eBay ist es auch.



quote:<hr size=1 noshade>Bleibt mir nur der anwaltliche oder sogar gerichtliche Weg ? <hr size=1 noshade>

Nein, es gibt derzeit gar keinen Weg eBay zu zwingen. Nennt sich Vertragsfreiheit.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:
Ich wollte kaufen, [color=red]jedoch funktionierte dies nicht[/color].


Aus den eBay-Grundsätzen:

Sie können im Bereich "Verkäufereinstellungen" von Käufern zu erfüllende Bedingungen für Ihre Angebote festlegen. Diese Bedingungen legen Sie als Verkäufer fest. So können Sie z.B alle Käufer mit negativen Bewertungen sperren, [color=red]Käufer, die bereits von anderen Verkäufern wegen nicht bezahlter Artikel gemeldet wurden[/color] oder Käufer, die bereits mehrere Artikel nicht bezahlt haben.

Mit dieser Option können Sie selbst steuern, welche Käufer auf Ihre Artikel bieten bzw. diese kaufen dürfen. Dabei können Sie z.B. folgende Kriterien für den Ausschluss bzw. die Zulassung von Käufern verwenden: Verwendung eines PayPal-Kontos, Land, in dem der Käufer angemeldet ist, sowie ihr Bewertungsprofil.

Käufer, die die auf der Artikelseite aufgeführten Vorgaben des Verkäufers nicht erfüllen, dürfen weder ein Gebot für das Angebot abgeben noch den Artikel kaufen.


§ 4 der eBay-AGB regelt die Rechte zur Sanktionen, Sperrung und Kündigung.

"eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt."

Das Landgericht Berlin meinte in einem Urteil, eine eBay-Sperrung bedürfe der vorherigen Abmahnung. Soweit die AGB von eBay das Erfordernis einer Abmahnung nicht vorsehen, könnten die eBay-AGB unwirksam sein. Ansonsten könne jederzeit - unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist von 14 Tagen - ordentlich gekündigt werden.

quote:
Nach ein paar Stunden waren beide Konten gesperrt.


Aufgrund eines AGB-vertraglichen "Sofortsperrungsrechts" war eBay dazu womöglich überhaupt nicht berechtigt, falls die Sanktions-AGB ein Sperrungsrecht ohne Abmahnungserfordernis konstituiert haben sollten.

Sofern die "Sofortsperrung" demnach unzulässig gewesen sein sollte, hätte eBay alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

RK

-- Editiert RrKOrtmann am 15.08.2014 00:38

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#4
 Von 
katzis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

an RrKOrtmann - danke für die Ausführung.
Alle Punkte die für eine Sperrung seitens eines Verkäufers gegen mich reichen würden, treffen nicht zu. Ich habe immer alles ersteigerte sofort bezahlt. Der von eBay angeführte Verkäufer hat mich nicht auf seiner Sperrliste - ich hatte ausführlich 2 x mit ihm telefoniert. Warum sollte er mich auch sperren, ich habe beim 1. Kauf sofort bezahlt und positiv bewertet. Ebenso erfolgte jetzt der 2. Kauf mit Sofortzahlung - mittlerweile habe ich auch die Ware von dem betreffenden Verkäufer. Eine Mitteilung von dem Verkäufer über eine Sperrung habe ich nie erhalten. Ebenso habe ich zuvor noch nie eine Abmahnung seitens eBay erhalten.
Vielen Dank für die Antworten.

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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Eine Mitteilung von dem Verkäufer über eine Sperrung habe ich nie erhalten. Ebenso habe ich zuvor noch nie eine Abmahnung seitens eBay erhalten.



Das wäre schlimm, wenn ebay nicht sofort Konten sperren könnte. Da laufen doch oft ganze Betrugsserien, da zählt dann jede Sekunde, da muss sofort geperrt werden können, um Schaden für die Nutzer zu vermeiden. Die hätten sicher kein Verständnis, wenn sie wegen einer vorherigen Abmahnung in die Falle tappen.

Andererseits ist ebay ein Massenbetrieb, da passieren Fehler.

Hier liegt doch ganz offensichtlich ein Versehen vor. Weshalb thematisierst du das denn nicht in einem der ebay-Foren (Sicherheit). Da gab es mal Pink-Liner, die sich dann der Sache unbürokratisch annehmen, die kann man auch direkt ansprechen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
katzis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)




quote:

Hier liegt doch ganz offensichtlich ein Versehen vor. Weshalb thematisierst du das denn nicht in einem der ebay-Foren (Sicherheit). Da gab es mal Pink-Liner, die sich dann der Sache unbürokratisch annehmen, die kann man auch direkt ansprechen.


Wie soll ich das machen, ich bin dort gesperrt? (Bitte die genaue Vorgehensweie an mich - dann werde ich dies dort auch einmal versuchen). Danke

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie soll ich das machen, ich bin dort gesperrt? (Bitte die genaue Vorgehensweie an mich - dann werde ich dies dort auch einmal versuchen).



Du kennst doch sicher Jemanden, der einen account hat und sozusagen Briefträger spielen und einen thread eröffnen kann.

Das wäre das Einfachste, ich bin mir recht sicher, dass dir da geholfen wird, dann wäre das vielleicht noch heute erledigt.

Noch mehr Ärger und Aufwand muss ja nicht sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
katzis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)



quote:
Du kennst doch sicher Jemanden, der einen account hat und sozusagen Briefträger spielen und einen thread eröffnen kann.


Leider nein - und wenn hätte man Angst das sein Account nachher auch gesperrt wird, weil eBay glaubt das wäre ein neuer Account von mir selber.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Leider nein - und wenn hätte man Angst das sein Account nachher auch gesperrt wird, weil eBay glaubt das wäre ein neuer Account von mir selber.




Ich will es jetzt nicht machen, weil ich mich dann outen würde, aber vielleicht erbarmt sich ja jemand, der hier anonym mitliest und setzt deinen EP kurz ins ebay Sicherheitsforum?

Überkomplizieren sollte man das nicht, ebay ist eben ein Massengeschäft, da gibt es Ausreisser, nicht zu ändern, trotzdem sehr ärgerlich, wenn man selbst davon betroffen ist.

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