365.079
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » Lebenslang für Mord an Rollstuhlfahre...

Lebenslang für Mord an Rollstuhlfahrer

AFP VOM 26.6.2006 | Nachrichten - Nachrichten | 2626 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Rollstuhl, Behinderter, Raubmord

- Gruppe junger Leute hatte schwer kranken Mann erstochen

Wegen Raubmords an einem schwer kranken Rollstuhlfahrer in Wilhelmshaven hat das Oldenburger Landgericht einen 24-jährigen Mann und eine 21-jährige Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein zur Tatzeit 17-Jähriger bekam nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren. Eine 16-Jährige kam wegen Beihilfe zum Mord und schweren Raubes mit sechs Jahren Jugendstrafe davon. Die vier Angeklagten hatten den Rollstuhlfahrer nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2005 in dessen Wohnung erstochen und bestohlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls zweimal lebenslange Haft gefordert, anders als das Gericht aber noch eine besondere Schwere bei dem 24-Jährigen gesehen. Für den 17-Jährigen hatte die Anklagebehörde zehn Jahre Jugendhaft und für die 16-Jährige neun Jahre Jugendhaft gefordert. Die Verteidigung nannte kein konkretes Strafmaß.

Das spätere Opfer hatte die vier jungen Leute zu sich nach Hause eingeladen, wo Alkohol getrunken wurde und es zwischen dem Mann und den jungen Frauen zu Sexspielen kam. Später besprühten die Angeklagen den an Multipler Sklerose erkrankten 54-Jährigen mit Reizgas, schlugen ihm eine Flasche über den Kopf und versuchten, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als dies nicht sofort gelang, stachen der 24-Jährige und der 17-Jährige mehrfach mit einem Messer zu. Die Täter flüchteten mit erbeuteten Handys und einer Geldbörse über den Balkon. Die 16-Jährige wurde noch am Tatort festgenommen, die anderen fasste die Polizei später.

26. Juni 2006 - 15.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006




123recht.net ist Rechtspartner von:

365079
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110092
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Johann Wadephul
Neumünster
Fachanwalt Medizinrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?