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Lebenslänglich für Familienmörder aus Eislingen

AFP VOM 31.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 410 Aufrufe
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Vierfachmord

Hohe Haftstrafe für Andreas H.

Höchstmögliche Strafe für die Ermordung von Eltern und Schwestern: Im Prozess um den vierfachen Mord von Eislingen verurteilte das Landgericht Ulm den Gymnasiasten Andreas H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld und ordnete zudem eine Überprüfung auf Sicherungsverwahrung nach Haftende an. Sein Freund und Mittäter Frederik B. erhielt eine zehnjährige Gefängnisstrafe.

Das Gericht sprach die beiden Angeklagten des gemeinschaftlichen vierfachen Mordes für schuldig. Die Heranwachsenden hatten die Familie von Andreas H. in der Nacht zum Karfreitag 2009 mit 30 Pistolenschüssen getötet. Im elterlichen Wohnhaus des damals 18 Jahre alten Andreas H. erschossen sie zunächst dessen beide 22 und 24 Jahre alten Schwestern. Nach diesen Morden gingen sie dem Urteil zufolge in eine Gaststätte, wo sie noch mit den nichts ahnenden Eltern von Andreas H. zusammen waren. Nach deren Rückkehr ins Familienhaus töteten sie laut Anklage dann zunächst den Vater mit acht und die Mutter mit drei Schüssen.

Die Tat vor fast genau einem Jahr löste bundesweit Entsetzen aus. Wer dabei auf wen schoss, ließ sich laut Gericht nicht mehr sicher feststellen. Die Kleinkaliberpistolen hatten sich die beiden jungen Männer bei einem Einbruch in einen Schützenverein besorgt. Das Landgericht verurteilte Andreas H. unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld bedeutet, dass er nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen werden kann. Der 19-jährige Frederik B. wurde wegen seiner "sittlichen und geistigen" Unreife nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Gerd Gugenhan planten die beiden Heranwachsenden die Morde mit "extremer Gefühlskälte". Hauptmotiv bei Andreas H. sei "Habgier" gewesen. Er habe das Millionenvermögen der Familie alleine erben wollen. Die Befreiung von einem "tyrannischen Vater", wie dies von der Verteidigung vorgebracht wurde, sei nicht das Tatmotiv. Frederik B. habe dagegen seinem Freund mit der Tat einen "Gefallen" tun wollen.

Mit der Entscheidung entsprach das Landgericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Andreas H.s Verteidiger Hans Steffan kündigte an, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten, weil sein Antrag auf Hinzuziehung eines Jugendpsychiaters abgelehnt worden sei.

31. März 2010 - 14.53 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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