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Lebenslänglich für Dreifachmörder von Overath

AFP VOM 16.12.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 6980 Aufrufe
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Overath, Dreifachmord, Anwaltskanzlei

- Siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe für Ex-Freundin

Wegen des Dreifachmords in einer Overather Anwaltskanzlei hat das Kölner Landgericht einen Ex-Söldner aus der rechten Szene auf unabsehbare Zeit hinter Gitter geschickt. Gut 14 Monate nach dem Blutbad verurteilten die Richter den 46-jährigen Thomas A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Dessen 20-jährige Ex-Freundin erhielt wegen Beihilfe siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe.

Nach 34 Verhandlungstagen stellte das Gericht bei A. die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Verlegung in den Maßregelvollzug bereits nach 15 Jahren ausschließt. A. hatte in dem Verfahren zugegeben, dass er am 7. Oktober 2003 im Beisein seiner damaligen Freundin Jennifer D. mit einer Pumpgun einen 61-jährigen Anwalt, dessen 53 Jahre alte Ehefrau und die 26-jährige Tochter in der Kanzlei erschossen hatte.

Der Vorsitzende Richter Paul Schwellenbach äußerte sich in der Urteilsbegründung überzeugt, Tatmotiv sei Geldgier gewesen. Das Paar hatte 70 Euro bei dem Mord erbeutet, der wegen seiner Kaltblütigkeit bundesweit Entsetzen ausgelöst hatte. Der Richter zeigte sich entsetzt über die Tat, die "ordentliche, redliche, hart arbeitende Menschen wie Du und ich" getroffen habe. Die Strafkammer folgte mit dem Strafmaß für A. dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Für die zur Tatzeit 19-jährige Verkäuferin D. hatte die Anklage dagegen mit zehn Jahren Jugendstrafe ein deutlich höheres Strafmaß gefordert. Im Gegensatz zur Anklage hielt das Gericht die junge Frau jedoch nicht des gemeinschaftlichen Mordes für überführt, sondern lediglich der Beihilfe zum Mord und zum Raub mit Todesfolge.

Dem Vorsitzenden Richter zufolge tötete A. im Wartezimmer der Kanzlei zunächst die Ehefrau des Anwalts mit einem Schuss in den Oberkörper. Anschließend wies er seine damalige Freundin an, die als Rechtsreferendarin tätige Tochter des Anwalts und den Juristen selbst mit Kabelbindern zu fesseln. A. richtete demnach die Repetierschrotflinte auf die am Boden liegenden Opfer und erschoss beide mit Kopfschüssen aus nächster Nähe.

Als Motiv für die Tat nannte der Richter neben der Beschaffung von Bargeld auch offenkundige Probleme in der Beziehung des Paares. Die rechtsextreme Überzeugung des 46-Jährigen spielte dagegen aus Sicht der Strafkammer nur eine untergeordnete Rolle.

15. Dezember 2004 - 16.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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