Lebensgefährte von Mutter hat Wohnrecht auf Lebenszeit

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tiffivondererde
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensgefährte von Mutter hat Wohnrecht auf Lebenszeit

Hallo!!!!! Also, meine Mama ist leider vor 2 Wochen verstorben. Ihr Lebensgefährte hat Wohnrecht auf Lebenszeit. Was habe ich zu beachten? Muss ich Miete nehmen? Ausser die Nebenkosten? Was habe ich nachdem Sterbefall überhaupt zu beachten? Mein Halbbruder ist vom Erbe zurückgetreten, was wahrscheinlich einiges einfacher macht, aber jetzt bleibt die Arbeit eben an mir und ich habe überhaupt keinen Überblick....

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Muss ich Miete nehmen?


Wenn nichts anderes festgelegt wurde, dann muss der Lebensgefährte keine Miete zahlen.

Zitat:
Ausser die Nebenkosten?


Die Nebenkosten muss der Lebensgefährte bezahlen so wie bei einem Mieter.

Zitat:
Was habe ich nachdem Sterbefall überhaupt zu beachten?


Zur Beantwortung so einer Frage kann man ein ganzes Buch schreiben. Du musst die Frage schon etwas genauer stellen.

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#2
 Von 
Tiffivondererde
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht nichts von Miete drinnen. Ich hoffe es geht so.... Wegen Steuer.... Ich möchte ihm ja wenn es geht keine weiteren Kosten auferlegen... Danke!

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Tiffivondererde):
Steht nichts von Miete drinnen.


Wo steht nichts von Miete drinnen? Im Grundbuch? Im Vertrag, auf dem die Eintragung des Wohnrechts beruht?

Wenn Sie wissen wollen, wie das Wohnrecht im Einzelnen ausgestaltet ist, müssen Sie sich den notariellen Vertrag ansehen, aufgrund dessen das Wohnrecht bestellt wurde.

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#4
 Von 
Tiffivondererde
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im notariellen Vertrag. Grundbuch konnte ich noch nicht einsehen.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Dann sollten Sie auch wissen, was da überhaupt zur Tragung irgendwelcher Kosten drin steht. Es kann nämlich auch sein, dass dort ein vollständig kostenfreies Wohnrecht zugesagt wird, dann gäbe es noch nichtmals die Nebenkosten.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Grundbuch konnte ich noch nicht einsehen.

Im Grundbuch wird nur auf die Bewilligung (Vertrag) verwiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe es geht so.... Wegen Steuer


Wie meinst Du das? Wenn Du keine Miete nimmst, interessiert sich das FA nicht für die Wohnung.

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#8
 Von 
Tiffivondererde
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Mir wurde von Bekannten gesagt ich müsste evtl. Miete nehmen da FA steuern auf Miete nimmt, da wir nicht Verwandt sind. Ich danke für die vielen Antworten, helfen mir alle ein Stück weiter um meine Gedanken ruhiger zu stellen. Werde wohl trotzdem einen Anwalt konsultieren müssen.

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