Lebensdauer Laminat: Beschädigung durch Wasserschaden.

3. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
lebes
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 8x hilfreich)
Lebensdauer Laminat: Beschädigung durch Wasserschaden.

Hallo,

beim Einbau einer neuen Küche kam es in meiner Küche, aufgrund eines undichten Schlauches, zu einem Wasserschaden des Bodenlaminates. Einige Lamitatplatten haben sich an den Rändern abgehoben. Mich stört das zunächst nicht sehr (soweit es nicht noch schlimmer wird).
Ich frage mich nun, ob ich daraus nun einen Versicherungsfall (Wasserschaden) machen soll oder es einfach (da es mich nicht stört) ignorieren kann. Im Falle eines Versicherungsfalles ist ja damit zu rechnen, dass der Boden neu verlegt werden muss, was dann einen nicht unerheblichen Ausräum-und wieder Einräumaufwand bedeutet.

Das Laminat ist schon über zehn Jahre alt und ich habe gelesen, dass es somit keinen Zeitwert mehr hat. Verstehe ich das richtig, dass ich in dem Fall nach einem zukünftigen Auszug nicht mit Schadensforderungen des Vermieters zu rechnen habe?

Vielen Dank für Antworten.

Gruß

-- Editier von lebes am 03.11.2016 15:54

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120111 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von lebes):
Das Laminat ist schon über zehn Jahre alt und ich habe gelesen, dass es somit keinen Zeitwert mehr hat

Das ist schlicht falsch. Es kann nach 10 Jahren keinen Zeitwert mehr haben.



Zitat (von lebes):
Verstehe ich das richtig, dass ich in dem Fall nach einem zukünftigen Auszug nicht mit Schadensforderungen des Vermieters zu rechnen habe?

Das versteht Du falsch.
Man sollte - wenn man nicht in den nächsten 3 Monaten auszieht - eher schon während der Mietdauer mit Schadensforderungen des Vermieters rechnen. Weil man da vermutlich gerade eine schöne Schimmelzucht unter dem Laminat betreibt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von lebes):
beim Einbau einer neuen Küche kam es in meiner Küche, aufgrund eines undichten Schlauches, zu einem Wasserschaden des Bodenlaminates.

Wer hat denn die Küche eingebaut? Wenn die Küche durch eine professionelle Firma eingebaut wurde, dann sollte man dieser selbstverständlich den Schaden melden. Die sind gegen sowas versichert. Wenn du selber daran rumgedoktort hast, dann solltest du den Schaden deiner Haftpflichtversicherung melden. Und normalerweise ist auch eine Meldung an den Vermieter fällig (§ 536c BGB ). Denn das Laminat gehört dem Vermieter. Du selber solltest ohne Zustimmung des Vermieters keine Reparaturversuche unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von lebes):
Verstehe ich das richtig, dass ich in dem Fall nach einem zukünftigen Auszug nicht mit Schadensforderungen des Vermieters zu rechnen habe?

Nein das Laminat selbst dürfte das kleinste Übel sein, unter dem Laminat die Dampfsperre, und die Dämmung werden vom Wasserschaden leiden.
Je länger man mit der Mitteilung an den Vermieter wartet, desto größer wird der Schaden, wenn dann noch Schimmel dazu kommt, gute Nacht.
Vor allem wird die eigene Haftpflicht dann auch den Schaden nicht mehr bezahlen.
Zitat (von lebes):
Das Laminat ist schon über zehn Jahre alt und ich habe gelesen, dass es somit keinen Zeitwert mehr hat.

Das ist mal zu Pauschal ausgedrückt, es kommt darauf an, welche Güte der Laminat hat, mit entsprechender Abriebfestigkeit hält ein Laminat auch 20 oder mehr Jahre. Wenn er im gesamten Raum abgenützt ist, dann ist er trotzdem was wert, so lange man darin wohnen kann. Ein Auto hat auch mit 20 Jahren einen Wert oder nicht, kommt auf den Gesamtzustand an.

0x Hilfreiche Antwort

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