Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » 

Lebensalterstaffelung von Urlaubsansprüchen unwirksam

Von Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Susanne Schorn
24.1.2011 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 795 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Diskriminierung

Nach Ansicht des LAG Düsseldorf verstoßen nach Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche in einem Tarifvertrag gegen das Verbot der Altersdiskriminierung (LAG Düsseldorf, 18.1.2011 - 8 Sa 1274/10)

Read More Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte über Urlaubsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis zu entscheiden, für welches der Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW Anwendung findet. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Urlaubsansprüche nach Lebensalter gestaffelt sind. So besteht bei einer Sechs-Tage-Woche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf 30 Urlaubstage, nach dem 20. Lebensjahr Anspruch auf 32 Urlaubstage, nach dem 23. Lebensjahr Anspruch auf 34 Urlaubstage und nach dem 30. Lebensjahr Anspruch auf 36 Urlaubstage.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Susanne Schorn
Regensburg
73 Bewertungen
Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Sozialrecht
 Pers. Direktanfrage 

Die 24jährige Klägerin sah hierin eine unzulässige Altersdiskriminierung und bekam vom Gericht 36 Urlaubstage zugesprochen.

Als Begründung wurde angeführt, dass eine Staffelung nach Alter nicht mit den Vorschriften zur Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 10 AGG) in Einklang zu bringen sei. Die Angleichung nach oben folge aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben.

(LAG Düsseldorf, 18.1.2011 - 8 Sa 1274/10)

Anwalt4me - Rechtsanwälte

Susanne Schorn
Rechtsanwältin

Maximilianstr. 17
93047 Regensburg
Tel.: +49 941 46109920
Fax: +49 941 46109956

mail@ra4me.de
www.ra4me.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?