Leasingraten nicht bezahlt, Gewerbetreibender

9. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
bumsfallara
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)
Leasingraten nicht bezahlt, Gewerbetreibender

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass das Leasingunternehmen einem in massiven Zahlungsverzug geratenen Kunden das Fahrzeug nicht entziehen kann, wenn es sich beim Kunden um einen Gewerbetreibenden handelt, der das Fahrzeug zur Ausübung seiner Gewerbetätigkeit benötigt.

Ist das wirklich so? Leider konnte Google mir nicht wirklich weiterhelfen.

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bumsfallara

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Im Gegenteil. bei Unternehmen gelten die ganzen Hätschel-Welpenschutz-Regeln die bei Verbrauchern zum tragen kommen gerade nicht.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Das verwechselst du mit dem Pfändungsschutz. (Unpfändbare Sachen)

Selbst wenn das Fahrzeug dein Eigentum wäre, ist theoretisch eine Austauschpfändung möglich.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
bumsfallara
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Einzelheiten aus dem Vertrag sind mir nicht bekannt, es handelt sich um das Fahrzeug eines Bekannten. Seinen Freundeskreis wunderte, dass ihm das Fahrzeug noch nicht weggenommen wurde, da er offensichtlich mehr als pleite ist. Einer der Freunde stellte dann besagte Theorie auf.

Signatur:

bumsfallara

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun, der Leasinggeber muss das Fahrzeug ja nicht einziehen.

Wenn man denen glaubwürdig darlegt, das es bei Entzug des Kfz 0,0 gibt und man bei "behalten" dann einen Großteil derRate zahlen kann und das nur vorrübergehend ist ...


Eventuell schafft er es ja auch die Rate jeden Monat so zu zahlen, das die es gar nicht merken.

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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