Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass das Leasingunternehmen einem in massiven Zahlungsverzug geratenen Kunden das Fahrzeug nicht entziehen kann, wenn es sich beim Kunden um einen Gewerbetreibenden handelt, der das Fahrzeug zur Ausübung seiner Gewerbetätigkeit benötigt.
Ist das wirklich so? Leider konnte Google mir nicht wirklich weiterhelfen.
Leasingraten nicht bezahlt, Gewerbetreibender
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Im Gegenteil. bei Unternehmen gelten die ganzen Hätschel-Welpenschutz-Regeln die bei Verbrauchern zum tragen kommen gerade nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
.
Das verwechselst du mit dem Pfändungsschutz. (Unpfändbare Sachen)
Selbst wenn das Fahrzeug dein Eigentum wäre, ist theoretisch eine Austauschpfändung möglich.
gruß charly
Vielen Dank für die Antworten!
Einzelheiten aus dem Vertrag sind mir nicht bekannt, es handelt sich um das Fahrzeug eines Bekannten. Seinen Freundeskreis wunderte, dass ihm das Fahrzeug noch nicht weggenommen wurde, da er offensichtlich mehr als pleite ist. Einer der Freunde stellte dann besagte Theorie auf.
Nun, der Leasinggeber muss das Fahrzeug ja nicht einziehen.
Wenn man denen glaubwürdig darlegt, das es bei Entzug des Kfz 0,0 gibt und man bei "behalten" dann einen Großteil derRate zahlen kann und das nur vorrübergehend ist ...
Eventuell schafft er es ja auch die Rate jeden Monat so zu zahlen, das die es gar nicht merken.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten