Layer-ads.de zahlt nicht - Straftaten?

18. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
gonzo007
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Layer-ads.de zahlt nicht - Straftaten?

Hallo,

der Internet-Werbeanbieter layer-ads.de, bei denen die Nutzer für das Einblenden von Werbung auf ihrer Homepage Geld bekommen, zahlt offensichtlich nicht die verdienten Gelder aus.

Entweder will, oder kann man nicht zahlen.
Es kann natürlich vorkommen, dass ein Unternehmen nicht zahlen kann, hier wurden allerdings schon seit Monaten keine Beträge mehr ausgezahlt, aber nicht über eine mögliche Zahlungsunfähigkeit informiert, keine Insolvenz angemeldet, im Forum wurden Gerüchte über Zahlungsunfähigkeit vehement widersprochen, der Betrieb lief normal weiter und es konnten sich auch neue Nutzer dort registrieren.
Meines Wissens wurde auch jetzt noch keine Insolvenz angemeldet, obwohl man offensichtlich selbst den Hoster nicht mehr zahlen kann(oder will) und die Seite down ist.
Nach Berichten anderen sind die Verantwortlichen nicht zu erreichen, Schreiben werden nicht beantwortetet und gerichtliche Mahnbescheiden werden grundlos widersprochen.


Jetzt meine Fragen:

Sofern man zahlungsunfähig ist, liegt unter den genannten Aspekten der Straftabestand der Insovenzverschleppung vor, bzw bei Nichtzahlungsunfähigkeit Betrug?

Haftet im Falle einer Insolvenzverschleppung die GmbH auch nur mit 50.000Euro oder müsste der Geschäftsführer, zur Not aus seinem Privatvermögen, den angerichteten Schaden zahlen?

Was würdet ihr machen, sofern dieser Anbieter bei euch Schulden hätte? Würdet ihr Strafanzeige erstatten und wenn ja, wegen welchen Straftaten?
Und wie würdet ihr zivilrechtlich vorgehen, um euer Geld zu holen?

Danke im Voraus


-- Editiert am 18.12.2009 17:46

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Sofern man zahlungsunfähig ist, liegt unter den genannten Aspekten der Straftabestand der Insovenzverschleppung vor, bzw bei Nichtzahlungsunfähigkeit Betrug?

Es sprechen zwar einige Indizien dafür, seriös beurteilen kann man das aber erst nach dem man Einblick in die Geschäftsunterlagen.



quote:
Haftet im Falle einer Insolvenzverschleppung die GmbH auch nur mit 50.000Euro oder müsste der Geschäftsführer, zur Not aus seinem Privatvermögen, den angerichteten Schaden zahlen?

Dies ist grundsätzlich möglich, GmbH schützt das Privatvermögen des Geschäftsführers nicht immer. Aber auch hier gilt; seriös beurteilen kann man das aber erst nach dem man Einblick in die Geschäftsunterlagen.
Desweiteren wissen das diese Herrschaften recht gut, so das die offiziellen Privatvermögen durch 'Optimierungsmßnahmen' recht gering sind (siehe Herr Pooth, ohne seine Frau wäre der offiziell auf Harz IV).



quote:
Was würdet ihr machen, sofern dieser Anbieter bei euch Schulden hätte?

1. Alle Arten von Beweisen für die Schulden sichern
2. Alle Schulden zusammen zählen
3. abhängig von Fallsituation und geschuldeter Summe die Erfolgswahrscheinlichkeit ausrechnen
4. tätig werden in Bezug auf die Beitreibung sofern 3. positiv verlaufen ist


quote:
Würdet ihr Strafanzeige erstatten und wenn ja, wegen welchen Straftaten?

Ich würde nur den Fall schildern wie er sich zugetragen hat, alle Beweise beilegen und keine konkreten Straftaten nennen sondern 'wegen aller in Betracht kommenden Straftaten' die Anzeige stellen.



quote:
Und wie würdet ihr zivilrechtlich vorgehen, um euer Geld zu holen?

Mahnbescheid, bei widerspruch ins Verfahren übergehen, aber nur bei positiver Erfolgswahrscheinlichkeit




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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