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Lautes Telefonieren schafft Zeugen - 1/1
AFP vom 23.04.2009   |   2212 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Lautes Telefonieren schafft Zeugen

BAG: Zufällige Mithörer können vor Gericht auftreten

Wer am Telefon zu laut spricht, schafft dem Gesprächspartner auch gerichtsfähige Zeugen. Denn wer ein Telefongespräch zufällig mithören konnte, kann im Streitfall als Zeuge vor Gericht auftreten, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Streit um eine Kündigung. (Az: 6 AZR 189/08)

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Die Arbeitnehmerin war während ihrer Probezeit krank und danach entlassen worden. Mit ihrer Klage trug sie vor, die Personaldisponentin der Zeitarbeitsfirma habe sie angerufen und eine Kündigung angedroht, wenn sie nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit komme. Zum Beweis benannte sie eine Freundin als Zeugin, die das Gespräch zufällig und ohne ihr Wissen mitgehört habe. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Freundin nicht gehört: Wer ein Telefongespräch heimlich mithöre, könne nicht als Zeuge auftreten.

Wie nun das BAG entschied, gilt dies nur dann, wenn der Angerufene absichtlich dazu beigetragen hat, dass das Gespräch mitgehört werden konnte, etwa durch Anstellen des Raumlautsprechers oder durch Hinhalten des Telefonhörers zu einer anderen Person. Wenn ein Dritter ohne Zutun des Angerufenen mithören konnte, bestehe ein solches "Beweisverwertungsverbot" dagegen nicht. Den Streit um die Kündigung muss das Landesarbeitsgericht München nun nochmals neu verhandeln.

23. April 2009 - 16.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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