Laurl GmbH: Anleger sollen verzichten

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Gläubigerversammlung am 31.08.2015

Die Russland-Krise macht der Laurèl-GmbH zu schaffen. Davon sind auch die Anleger betroffen. Der Modekonzern möchte die Konditionen für die Anleihe ändern und lädt am 31. August zu einer Gläubigerversammlung nach Aschheim bei München ein.

Das Geschäftsjahr 2014/2015 verlief für die Laurèl GmbH nicht wunschgemäß. Trotz einer leichten Umsatzsteigerung bleibt nach den vorläufigen Zahlen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von minus 0,8 Millionen Euro (Stichtag 30. April 2015). Als Hauptursache für das negative Ergebnis nennt das Unternehmen die anhaltende Russland-Krise.

Von dieser Entwicklung sind nun auch die Anleihegläubiger betroffen. Die Laurèl GmbH hat 2012 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 20 Millionen Euro begeben (WKN ISIN A1RE5T / DE000A1RE5T8). Bei einer fünfjährigen Laufzeit sollte die Anleihe mit einem Kupon von 7,125 Prozent p.a. verzinst sein. Die nächste Zinszahlung wäre im November fällig. Doch daraus wird wohl nichts. Das Unternehmen kündigte an, die Zinszahlung aussetzen zu wollen. Nicht die einzige schlechte Nachricht für die Anleger. Denn darüber hinaus möchte die Laurèl GmbH auch die Zinsen für die kommenden drei Zinsperioden deutlich senken und die Laufzeit um drei Jahre verlängern. Denn nach derzeitigem Stand sei eine Rückzahlung der Anleihe im November 2017 nicht möglich. Darüber sollen die Anleger bei einer Anleihegläubigerversammlung am 31. August abstimmen.

Diese Maßnahmen betreffen praktisch alle Kernpunkte der Anleihe. Die Anleger sollten sich gut überlegen, ob sie sich darauf einlassen. Denn unter diesen Umständen besteht die Möglichkeit, die Anleihe zu kündigen und die Beteiligung rückabzuwickeln nach rechtlicher Einschätzung der Kanzlei Kreutzer.

Verschiedene Unternehmen hatten in der Vergangenheit bereits Schwierigkeiten, ihre Anleihe zu bedienen und konnten weder die Zinsen zahlen noch die Anleihe zum fälligen Termin zurückzahlen. Den Schaden haben die Anleger. Auch wenn das bei der Laurèl GmbH nicht so sein muss, ist aus anwaltlicher Sicht zu empfehlen alle rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig prüfen zu lassen, um später nicht den finanziellen Schaden tragen zu müssen.

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