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Länder dürfen öffentliche Bauaufträge an Tariflohn binden - 1/1
AFP vom 03.11.2006   |   6288 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Länder dürfen öffentliche Bauaufträge an Tariflohn binden

Bundesverfassungsgericht bestätigt Gesetz in Berlin

Die Länder können bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge verlangen, dass die beteiligten Unternehmen ihre Arbeiter nach Tarif bezahlen. Mit einem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Landesgesetz in Berlin. Weder die Koalitionsfreiheit noch die Berufsfreiheit seien verletzt. (Az: 1 BvL 4/00)

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Unternehmen, die in Berlin den Zuschlag für einen öffentlichen Bauauftrag bekommen, müssen zuvor erklären, dass sich ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Diese Zusage gilt nur für den jeweiligen Auftrag. Ähnliche "Tariftreuereglungen" gibt es auch in anderen Bundesländern. Das Bundeskartellamt wollte dies allerdings dem Land Berlin untersagen. Der Streit landete beim Bundesgerichtshof, der das Berliner Gesetz für verfassungswidrig hält und deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorlegte.




Die Verfassungshüter bestätigten nun die Berliner Regelung. Die Koalitionsfreiheit, also das Recht, einer Gewerkschaft beziehungsweise einem Arbeitgeberverband beizutreten oder auch fernzubleiben, sei gar nicht berührt. Ein "faktischer Zwang" zum Beitritt der betroffenen Unternehmen in den Arbeitgeberverband entstehe nicht.

Die Berufsfreiheit sei zwar berührt, die Auswirkungen seien aber begrenzt, weil sich die Bindung an den Tariflohn nur auf den jeweiligen Auftrag beziehe. Dies sei durch das Ziel gerechtfertigt, Lohndumping zu verhindern, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Sozialkassen zu stabilisieren. Beides seien Gemeinwohlbelange von "überragender Bedeutung", betonten die Karlsruher Verfassungsrichter.

3. November 2006 - 13.58 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006



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