>Lastschrift Vertrag & Abo als Minderjähriger
Wie wäre es, 1&1 einfach über die Minderjährigkeit in Kenntnis zu setzen, auch (rein vorsorglich), dass
§110 BGB hier nicht greift, falls sie meinen, darauf ihre Abbuchungen begründen zu können!?
Ansonsten, falls dieses nicht fruchtet, lass deine Eltern davon wissen und lass diese den Vertrag widersprechen, wie es der normale Weg wäre.
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist der Vertrag schwebend unwirksam, nach deren Ablehung endgültig unwirksam.
Wenn du die Briefe etc. dagegen ignorierst und nichts weiter machst, werden deine Eltern auch von erfahren, zB wenn versucht wird, ggf. einen Mahnbescheid zuzustellen. Denn wenn du einfach nichts machst, dann denkt 1&1, du willst schlichtweg nicht zahlen und geht den normalen Weg.
Ps
Auch kann evtl. noch ein gesetzl., gewöhnliches Widerrufsrecht bestehen, sofern dieses nicht durch aktive Inanspruchnahme der Dienstleistung schon verwirkt wurde. Das würde aber auch nichts an der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages ändern.
-- Editiert am 01.07.2011 01:23
von seba79 am 01.07.2011 01:17
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