Laptop Werbung falsche Info an Verbraucher

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
JoJo1997
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Laptop Werbung falsche Info an Verbraucher

Es sind mir einige Werbeaktionen von diversen Elektrofachmärten aufgefallen die den Verbraucher doch eigentlich täusche.

z:B Wenn ein Laptop mit 4 GB Arbeitsspeicher angeboten wird und MS Vista sind die 4 GB zwar eingebaut aber nicht nutzbar da in der Regel eine 32 Bit Home oem Version vorinstalliert.
Nur mit diesem Betriebssystem können die 4 GB nicht genutzt werden. Dieses ist nur mit der 64 Bit Version möglich. In der Werbung wird aber darauf nicht hingewiesen. Ist dieses nicht eine Täuschung des Verbrauchers?

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15 Antworten
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#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Naja die Eigenschaft stimmt ja. Ob man es nutzen kann ist eine andere Frage.

Es dürfen ja auch Autos mit 250 km/h verkauft werden obwohl man das kaum irgendwo fahren kann. Oder Full HD Fernseher obwohl Full HD nicht ausgestrahlt wird. Oder ein Internetzugang mit bis zu 16 MBit/s aber tagsüber im Durchschnitt maximal die Hälfte erreicht wird.

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#2
 Von 
JoJo1997
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn dieses nur in der Beschreibung steht welche Hardware in dem Laptop verbaut ist ist es ja auch OK. Wenn aber der RAM speicher in der Werbung besonders groß hervorgehoben wird um zu suggerieren das es ein Top Gerät ist.
Nun ich denke das der Handel darauf hinweisen muss das der Arbeitsspeicher nicht ausgenutzt werden kann da ja in der Regel keine 64 Bit Version auf dem Laptop zum lauf gebracht werden kann wegen dem Prozessor z.B.

Das mit dem Auto ist kein gutes Beispiel da der Wagen ja von seiner Beschaffenheit in der lage ist die Geschwindigkeit und die Leistung zu bringen das die StVO eine Einschränkung ist hat aber nichts mit dem Fahrzeug generell zu tun.

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#3
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

TV ist aber gutes Beispiel. Kannst nicht sagen, hätte Handel hinweisen müssen, daß normale TV nicht ausstrahlt in HD.

Oder verkaufe Surround TV mit zwei Lautsprecher, auch nicht verboten.

Oder verkaufe moderne 3D Computer Game, auch nicht hinweisen mußt, daß maximum Resolution erst mit 2 neue Grafikkarte.

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#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Vista 32 kann bis 4GB, nur nicht mehr.

Wo liegt das Problem?

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#5
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

ich fühle mich getäuscht
:zoff:

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#6
 Von 
JoJo1997
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Vista 32 kann bis 4GB, nur nicht mehr.

Wo liegt das Problem?
von Snuggles - 17.07.2008 10:40:50
Status: Philosoph (646 Beiträge)

Vista 32 kann mit Servicepack 1 die 4 GB zwar erkennen aber die Speichererzuweisung funktioiert mit 4 GB nicht max 3 GB. Es fehlt also 1 GB an Leistung.

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#7
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

Verstehe nicht Problem. Ich dir verkaufe Auto fährt 250 km/h, hat Winter Reifen, damit nicht kann, nicht darf 250 km/h. Dann ich getäuscht?

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#8
 Von 
JoJo1997
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)




Vergleichst Du eigentlich auch einen Döner mit einer Pizza ? Es hat doch nichts mit dürfen zu tun sondern nur mit der Tatsache das der Arbeitsspeicher in einer Werbung sehr hervorgehoben wird um den Anschein zu erwecken das ein großer Arbeitsspeicher auch mehr Leistung bringt.

Damit dem vergleich genüge getan wird:
Du hast ein Auto mit 250 PS aber die Bordelektronik ( es werden nur 150 PS unterstützt ) verhindert das Du dieses nutzen kannst, dann must Du doch den Käufer darauf hinweisen das der Wagen zwar 250 PS hat aber das diese nicht genutzt werden können. Wenn Du vorsätzlich diese Tatsache verschweigst ist diese zugesicherte Eigenschaft. (in diesem Fall 250 PS) nichtig und es liegt eine arglistige Täuschung vor. Bei arglistiger Täuschung ist der Kaufvertrag nichtig und kann angefochten werden.
Verstehst Du jetzt das Problem

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

> Bei arglistiger Täuschung ist der Kaufvertrag nichtig und kann angefochten werden.

Unlogisch: Wenn ist nichtig, nicht mehr anfechten mußt.

> Es hat doch nichts mit dürfen zu tun

Mit Winter Reifen auch nicht _kannst_ 250 km/h. Oder kannst, aber dann platz und du wahrscheinlich tot.

Also ich wieder frage, darf nicht herausstellen 250 km/h als Privat Verkäufer, wenn Winter Reifen? Oder muß sagen, du kannst nicht fahren 250 km/h?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JoJo1997
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)



Unlogische Nein! Wenn Du behauptest der Vertrag ist Gültig, muß Ihn ja der Käufer anfechten da Du ja warscheinlich den Kaufpreis nicht erstatten wirst.
_______________________________________________
Bitte übersetze das mal jemand !
_______________________________________________



1. Wir sprechen von einem Händler nicht von einem Privatverkäufer
2. Selbst wenn Du ein Privatverkäufer bist und eine Eigenschaft zusicherst ist das ein Bestandteil von einem Vertrag.

Wenn Du also als Privatverkäufer dem Käufer zusagst das ein Fahrzeug z.B Unfallfrei ist und es stellt sich im Nachhinein heraus das Du wissentlich einen Unfallschaden verschwiegen hast ist dieses nach BGB 123 anfechtbar.

§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Und bitte keine Reifen mehr !!!!!

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#11
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Verstehe ich das richitg? Wenn du eine 64Bit Vista Version kaufst, dann werden die 4 GB nutzbar?

Ich sehe hier keine arglistige Täuschung von Seiten des Verkäufers.
Microsoft gibt offiziel an, dass die 32bit Version bis zu 4GB RAM unterstützt.
Der Verkäufer handelt also nicht arglistig, weil er gar nicht weiß, dass das mit 4GB nicht klappt.

Ich denke, der Vertrag ist ganz regulär gültig.
Die 4 GB sind ja tatsächlich vorhanden und einsatzbereit.
Nur mit der mitgelieferten Software lassen sich die 4GB eben nicht ausnutzen.
Man muss sich eine Software kaufen, mit der die 4GB nutzbar sind.

Das ist doch 1zu1 wie bei den HD Fernsehern.
Die können HD darstellen, brauchen dazu aber ein Zusatzgerät, dass HD auch zur Verfügung stellt(Konsole, DVD-Player o.ä.).

Noch ein banales Beispiel:
Du kaufst ein PC Komplettsystem mit Rechner, Monitor, Tastatur, Maus usw...
Von der Grafikkarte wird behauptet, dass sie eine Auflösung von 2560 x 2048 schafft.
Der Monitor kann aber nur 1280 x 1024 darstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JoJo1997
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Es geht ja hier nur um eine Werbung

wenn ich in einer Zeitung ( odr Internet ) die 4 GB besonders in der Werbung hervorhebe werden kann der Eindruck beim Endverbraucher entstehen das die 4 GB voll nutzbar sind. Es fehlt also der Zusatz" Der eingebaute Arbeitsspeicher ist mit dem Betriebssystem xyz 32 z.Z nicht voll nutzbar"

Auf Games oder auch auf Anwendersoftware steht dieser Zusatz eigentlich immer drauf
"Mindestanforderungen" damit die Software ordnungsgemäß bzw. überhaupt funktioniert

Vom Verbraucher kann man nicht erwarten das er Kompetent ist vom Fachhandel sollte man dieses erwarten können. Und wenn dem Fachhandel diese Tatsache bekannt ist und er Widerwissens die Werbung so gestaltet das der Eindruck beim Verbraucher geweckt wird das der verbaute Arbeitsspeicher voll nutzbar ist (Große Darstellung in der Werbung)so handelt der Fachhandel mit der Werbung Arglistig da der Verbraucher nicht Informiert wird.
Zugesicherte Eigenschaft in der Werbung 4 GB Arbeitsspeicher.

Einfach z.B diese Seite: http://cgi.ebay.de/DELL-XPS-M1730-17-2-60-Ghz-4-GB-RAM-Laptop_W0QQitemZ360071546684QQihZ023QQcategoryZ28837QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


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#13
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

> Zugesicherte Eigenschaft in der Werbung 4 GB Arbeitsspeicher

Wo Problem? PC doch hat 4 GB Arbeitsspeicher. Also nicht falsch zugesichert. Falsch zugesichert wenn sagst hat 4 GB und nur hat 2 GB.

Beispiel von Despi gut mit Grafik Karte.

Rechner auch verkauft mit

> Roxio Creator Premier Blu-ray 10.1 CD

aber nicht hat blue ray Brenner. Auch getäuscht?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Der Händler hat die vertragliche Zusicherung des Herstellers (MS), dass Vista 4GB verarbeiten kann.
Das Notebook hat 4GB.
In der Werbung ist von 4GB die Rede.

Wo soll das arglistige Täuschung sein?

Ausserdem ist es nicht Windows alleinige Schuld, dass die 4GB nicht annerkannt werden.

Alles in allem ist es eine schwierige Sache. Ich vertrete aber nach wie vor die Meinung, dass 4GB geliefert wurden und damit der Vertrag erfüllt wurde.
Das nun ein weiterer Paketbestandteil die 4GB nicht voll ausnutzen kann(was in erster Linie technische Ursachen hat), führt meiner Meinung nach nicht zu einer Ungültigkeit des Vertrages.

Wie gesagt, das Beispiel mit dem Monitor und der Grafikkarte verdeutlicht es doch...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JoJo1997
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)



Mit zimlicher Sicherheit wird kein Hersteller
einem Händler eine solche Zusage machen.

Das Problem ist ja auch viel komplexer. Die Hardware ist vorhanden und entspricht der Werbung. Soweit ok ! Aber die Hardware wird nicht von dem Vorinstallierten Betriebssystem ordnungsgemäß verwaltet da es zur Zeit nur mit der Vista 64 Bit Version möglich ist.

In der Werbung soll der Händler einfach auf diese Einschränkung hinweisen. In der REgel ist bei Laptops in einer gewissen Preisklasse
z.B. MS Office vorinstalliert als 6 Testversionen
Auch hier gibt es einen Hinweis in der Werbung. Warum! Nun offensichtlich muss der Händler hier den Verbraucher informieren da es sich um eine Einschränkung handelt.

Und genau das ist ja auch Richtig so! Der Kunde wird informiert dass es sich bei MS Office um eine Zeitlich beschränkte Version handelt.

Das gleiche sollte auch für die 4 GB Arbeitsspeicher gelten. Der Kunde sollte Infomiert werden das es eine Einschränkung gibt. Der Händler sollte dieses wissen ( da er ein Fachhändler ist )und wenn er den Kunden nicht informiert ist das ein Rechtliches Problem. Der Kunde kann als Laie in der Regel nicht wissen dass er den Arbeitsspeicher nicht voll nutzen kann.



Windows trägt meiner Meinung nach keine Schuld den die werden so wie ich Microsoft einschätze den Laptop Hersteller richtig informieren. Der Hersteller könnte ja auch eine 64 Bit Version aufspielen aber die Kosten sind höher und der Laptop soll ja günstig angeboten werden.

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