Lappen erzielen Teilerfolg in Rechtsstreit um Weiden für Rentiere
AFP VOM 30.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 734 Aufrufe Mehr zum Thema:Lappen, Rentiere
Menschenrechtsgericht rügt Schweden wegen überlangen Verfahrens
In einem jahrelangen Rechtsstreit um Weideland für ihre Rentiere haben vier Dörfer in Lappland nun einen Teilerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzielt. Die Straßburger Richter verurteilten Schweden am Dienstag wegen der überlangen Dauer des Gerichtsverfahrens. Zugleich wiesen sie Stockholm an, den Gemeinden 14.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Die im Norden Schwedens lebenden Lappen waren 1990 vor Gericht gezogen, nachdem ihnen mehrere Grundeigentümer das Weiden von Rentieren auf ihren Grundstücken verboten hatten. Die Lappen beriefen sich auf jahrhundertealte Traditionen, aus denen sie ein Gewohnheitsrecht ableiteten. Ihre Klage wurde sechs Jahre später abgewiesen. Weitere sechs Jahre später, im Februar 2002, bestätigte ein Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil. Zugleich verurteilte es die vier Dörfer, den fraglichen Grundeigentümern 290.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Die Lappen zogen daraufhin vor das höchste schwedische Gericht, das ihre Klage im April 2004 für unzulässig erklärte.
Damit habe der Rechtsstreit insgesamt 13 Jahre und sieben Monate gedauert, rügte der Straßburger Gerichtshof. Die schwedische Justiz habe das Verfahren, das für die Kläger von "beachtlicher Bedeutung" gewesen sei, nicht mit dem gebotenen Eifer vorangetrieben. Schweden habe damit gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren "innerhalb angemessener Frist" verstoßen.
30. März 2010 - 16.23 Uhr
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