Hartz-IV-Empfänger müssen auch in andere Stadtteile umziehen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschied, rechtfertigen selbst jahrzehntelange persönliche und familiäre Bindungen nicht den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Wer erst kurz vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eine neue Wohnung bezogen hat, hat nach einem weiteren Urteil in der Regel sechs Monate Zeit, unangemessen hohe Mietkosten zu senken. (Az: B 4 AS 27/09 R und B 4 AS 19/09 R).
Im ersten Fall hatte die Familie eines Arbeitslosen aus dem früher eigenständigen Essener Stadtteil Kettwig geklagt. Zur Begründung verwies sie unter anderem auf ihre langjährigen engen Bindungen an diesen Ort. S-Bahn-Fahrten von mehr als 20 Minuten zu Freunden und Familie seien daher nicht zumutbar. Das Sozialgericht stimmte dem noch zu und gewährte einen Zuschlag von 100 Euro monatlich, weil die Mieten in Kettwig entsprechend höher seien. Wie schon das Landessozialgericht wies nun jedoch auch das BSG die Klage ab. Die Familie müsse ihr soziales Umfeld nicht gänzlich aufgeben, weil die gesamte Stadt Essen gut mit öffentlichem Nahverkehr erschlossen sei.
Wie das BSG hier weiter entschied, ist ein Mietspiegel grundsätzlich eine ausreichende Grundlage, um die angemessenen Mietkosten zu bestimmen. In einem Fall aus Flensburg lag allerdings kein Mietspiegel vor. Die für das Arbeitslosengeld II zuständige Arbeitsgemeinschaft kann dann nicht einfach auf die Wohngeldtabellen zurückgreifen, urteilte das BSG. Sie muss vielmehr alle verfügbaren "örtlichen Erkenntnisquellen" ausschöpfen, um am örtlichen Wohnungsmarkt ausgerichtete "Referenzmieten" zu berechnen (Az: B 4 AS 50/09 R).
Beim Neubezug einer Wohnung kommt es nach den Kasseler Urteilen darauf an, ob der Arbeitslose wissen konnte, dass die örtliche Arbeitsgemeinschaft entsprechende Mieten nicht bezahlt. Wenn nicht, greift die sechsmonatige Übergangsfrist auch dann, wenn der Arbeitslose seinen Mietvertrag unmittelbar vor dem Hartz-IV-Antrag unterschreibt. Für eine offenkundig überteuerte Luxuswohnung gilt dies aber nicht.
17. Dezember 2009 - 16.10 Uhr
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