Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Lange Haftstrafen für Schweizer Schüler wegen Prügelangriffs

Lange Haftstrafen für Schweizer Schüler wegen Prügelangriffs

AFP VOM 22.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1360 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Prügel-Prozess, Schweizer

Gruppe griff in München wahllos Passanten an

Sie kamen als Schüler aus der Schweiz zu einer Klassenfahrt nach München - nun wurden drei junge Männer dort zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt: Wegen eines Prügelangriffs auf mehrere Passanten verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts München I zwei der Beschuldigten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten Jugendhaft. Der dritte Angeklagte erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre und zehn Monate Jugendhaft, wie eine Justizsprecherin aus dem nicht-öffentlichen Prozess berichtete.

Alle drei Verurteilten waren zur Tatzeit im Juni vergangenen Jahres minderjährig, inzwischen sind sie 18 Jahre alt. Die drei Jugendlichen überfielen nach Überzeugung des Gerichts während einer Klassenfahrt aus purer Lust an der Gewalt auf offener Straße fünf Menschen. Dabei verletzten sie diese mit massiven Faustschlägen und Fußtritten teils schwer. Hauptgeschädigter war ein Versicherungsmakler aus Nordrhein-Westfalen. Das Zufallsopfer erlitt schwere Kopfverletzungen. Auch einen Körperbehinderten griffen die drei an. Die Jugendlichen zahlten an vier ihrer fünf Opfer ein Schmerzensgeld, im Fall des Hauptgeschädigten gelang keine Einigung.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilten Haupttäter Mike B. neun Jahre gefordert und für den zu vier Jahren und neun Monaten verurteilten Benjamin D. sieben Jahre Jugendhaft. Bei dem nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilten Ivan Z. hatte die Anklage sechs Jahre gefordert. Die Verteidiger hatten für alle drei deutlich mildere Strafen als nun ergangen gefordert, sie sahen in den Angriffen keinen versuchten Mord.

22.11.2010 - 14:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Alexander Elsmann
Düsseldorf
Erbrecht, Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?