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Lange Haftstrafe und Berufsverbot für Menschenrechtsanwältin im Iran

Lange Haftstrafe und Berufsverbot für Menschenrechtsanwältin im Iran

AFP VOM 10.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 609 Aufrufe
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Sotudeh, Iran

Urteil wegen angeblicher "Angriffe auf nationale Sicherheit"

Die iranische Justiz hat die bekannte Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotudeh wegen "Angriffen auf die nationale Sicherheit" und anderer Vergehen zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Sotudeh erhielt außerdem ein 20-jähriges Berufs- und Ausreiseverbot, wie ihr Ehemann der Nachrichtenagentur AFP am Montag sagte. Gegen das Urteil könne sie innerhalb von 20 Tagen Berufung einlegen.

Sotudehs Ehemann, Resa Chandan, sagte, Sotudeh sei auch der "Propaganda gegen die Staatsführung" und der Mitgliedschaft im Zentrum der Verfechter der Menschenrechte, einer Menschenrechtsgruppe der Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi für schuldig befunden worden. Ihr sei außerdem angelastet worden, ausländischen Medien Interviews gegeben zu haben. Chandan bezeichnete das Urteil als "vollkommen schockierend". "Wo in der Welt wird eine Mutter wegen ein paar Interviews inhaftiert?", fragte er unter Verweis auf die beiden Kinder des Paares im Alter von drei und elf Jahren.

Sotudeh war Anfang September 2010 festgenommen worden. Die Anwältin vertrat minderjährige Straftäter in Todeszellen und Oppositionelle, die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad im Juni 2009 festgenommen wurden. Nach den Massendemonstrationen wurden zahlreiche Journalisten, Menschenrechtsvertreter, Anwälte und politische Gegner der Regierung zu Haftstrafen verurteilt. Gegen hunderte Demonstranten verhängten Gerichte lange Gefängnisstrafen. Einige wurden auch zum Tode verurteilt. Ebadi hatte im vergangenen Dezember vor dem UN-Gebäude in Genf zur Freilassung der 45-jährigen Sotudeh aufgerufen, die nach ihrer Festnahme einen mehrwöchigen Hungerstreik abgehalten hatte.

Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, forderte am Montag die umgehende Freilassung Sotudehs und der zu vier Jahren Haft verurteilten Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Shiwa Nasar Ahari. Die Vorwürfe gegen die beiden Frauen seien "an den Haaren herbeigezogen". Von der Bundesregierung forderte Beck eine "klare Verurteilung der Unrechtsurteile". Die Bundesregierung dürfe sich nicht nur für die Einhaltung der Menschenrechte im Iran engagieren, wenn es - wie im Falle der beiden inhaftierten deutschen Reporter - die eigenen Staatsbürger betreffe. Sie müsse sich vielmehr "ausnahmslos für alle politischen Gefangenen im Iran einsetzen".

10.01.2011 - 14:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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