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Eiland 1, 42103 Wuppertal
Tel: (0202) 498-0, Fax: 0202 498-3504
E-Mail: poststelle@lg-wuppertal.nrw.de, Internet: http://www.lg-wuppertal.nrw.de/
Landgericht Wuppertal
Eiland 1, 42103 Wuppertal
Tel: (0202) 498-0, Fax: 0202 498-3504
E-Mail: poststelle@lg-wuppertal.nrw.de, Internet: http://www.lg-wuppertal.nrw.de/
Übersicht
Landgericht
Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG).
Rechtsgebiete


Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
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Rechtsanwalt Darius Kargar : Das Einwählen in offene, unverschlüsselt betriebene fremde WLAN-Netze ist nicht strafbar (LG Wuppertal, Beschl. 19.10.10 Az. 25 Qs 177/10)
20.10.2010 16:46
20.10.2010 16:46

