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Landgericht München: "Das Kfz ist unfallfrei" gilt nicht als Garantie

AFP VOM 18.11.2003 | Nachrichten - Vor Gericht | 15550 Aufrufe
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Kfz, Unfallfrei, Garantie, Auto

- Urteil zu neuem Gewährleistungsrecht

Die beim Verkauf von Gebrauchtwagen von privat an privat gängige Formulierung "das Kfz ist unfallfrei" gilt nach einem Urteil des Landgerichts München I nicht als Garantie für tatsächliche Unfallfreiheit. Wer einen Gebrauchtwagen von privat kaufe, müsse sich deshalb die Unfallfreiheit ausdrücklich garantieren lassen, entschied das Gericht am Dienstag in einem Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht für Kaufverträge. So schließe "das Kfz ist unfallfrei" keine dem Verkäufer unbekannten Unfallschäden aus der Zeit des Vorbesitzers sowie keine Bagatellschäden ein. (Az. 32 O 11282/03)

Im vorliegenden Fall hatte ein Privatmann im Februar einen knapp sechs Jahre alten Wagen gekauft. Beide Seiten unterschrieben einen Formularkaufvertrag mit dem Vermerk "das Kfz ist unfallfrei". Tatsächlich hatte das Auto am linken hinteren Kotflügel einen beim Kauf bereits reparierten Unfallschaden. Nachdem der Käufer von diesem Schaden erfuhr, klagte er auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Richterin wies die Klage zurück, da der Schaden - eine für 118 Euro ausgebeulte Delle - ein Bagatellschaden gewesen sei. Gerade bei längerer Betriebsdauer müssten Käufer damit rechnen, das Fahrzeuge die eine oder andere äußere Beschädigung aufweisen.

18. November 2003 - 10.10 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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