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Landgericht Köln untersagt Kaufhof erneut Rabattaktion

AFP VOM 25.6.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 3078 Aufrufe
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Kaufhof, Rabatt

- Warenhaus will Kunden auch weiter mit Preisnachlässen locken

Die Warenhaus-Kette Kaufhof hat erneut wegen einer Rabattaktion Ärger mit der Justiz. Das Landgericht Köln untersagte dem Unternehmen per einstweiliger Verfügung, weiter Preisnachlässe von 20 Prozent auf fast alle Waren zu geben. Mit der Aktion am vergangenen Freitag und Samstag habe das Unternehmen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Bereits im Januar hatte das Gericht den Kaufhof wegen einer Rabattaktion abgemahnt. Obwohl ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht, kündigte der Konzern an, auch weiterhin mit Preisnachlässen um Kunden werben zu wollen.

Das Warenhaus hatte in der vergangenen Woche in einigen Tageszeitungen Kupons abdrucken lassen, mit denen es zwei Tage lang Rabatt auf fast alle Waren mit Ausnahme von Tabak, Parfüm und Zeitschriften gab. Damit handle es sich um eine unzulässige Sonderaktion, die "außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfinde", begründete der Gerichts-Sprecher die Entscheidung. Das Ordnungsgeld wird fällig, wenn der Kaufhof die Aktion weiterführt oder wiederholt.

Kaufhof bedauerte die Entscheidung des Landgerichts. Bei den Kunden sei die Aktion auf "ein sehr positives Echo" gestoßen, sagte ein Sprecher in Düsseldorf. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bezeichnete er als "dringend reformbedürftig". Es könne nicht sein, dass der Kaufhof daran gehindert werde, "im Kundeninteresse zu handeln". Die Kupon-Aktionen mit Extra-Prozenten wolle die Firma fortsetzen.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), dem auch der Kaufhof angehört, kritisierte die Rabattaktion als "klaren Wettbewerbsverstoß". Es könne nicht sein, dass sich einige über das Gesetz hinwegsetzten und profitierten, während andere Händler das Nachsehen hätte, sagte ein HDE-Sprecher in Berlin. Allerdings zeige der Erfolg der Aktion, dass das Wettbewerbsgesetz liberalisiert werden müsse. "Sonderaktionen müssen auch außerhalb der Schlussverkäufe möglich sein", betonte er. Es müsse aber auch ein "Mindestmaß an Preistransparenz und Schutz des Wettbewerbs" erhalten bleiben.

Ende Januar hatte das Kölner Landgericht Kaufhof untersagt, Kunden mit einem zeitlich begrenzten "Frühaufsteher-Rabatt" zum morgendlichen Einkauf zu bewegen. Solche Rabatt-Aktionen bedeuteten ein "übertriebenes Anlocken" der Kunden, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Damals hatte der HDE die Entscheidung als "kleinlich" kritisiert.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002

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