Im Prozess um einen so genannten Ehrenmord hat das Landgericht Kleve am Dienstag langjährige Haftstrafen verhängt. Der Vater der im März getöteten 20-jährigen Kurdin erhielt lebenslange Haft, der Drillingsbruder des Opfers neun Jahre und sechs Monate, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Ein russischer Mitangeklagter wurde zu einer siebeneinhalbjährigen Strafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten die junge Frau Anfang März heimtückisch und aus niederen Beweggründen töteten. Der Vater war nach Überzeugung des Gerichts Drahtzieher bei der Tat.
Die 20-Jährige wurde nach Darstellung des Gerichts getötet, nachdem ihre Familie von einer heimlichen Abtreibung erfahren hatte, die sie in den Niederlanden hatte vornehmen lassen. Vater und Sohn lockten die junge Frau am 2. März aus der Wohnung in dem Ort Rees, schließlich würgte der junge Mann seine Schwester mit einem Seil bis zur Bewusstlosigkeit. Anschließend schlugen er und der mitangeklagte Russe das Gesicht der jungen Frau, durch die Gewalteinwirkung starb sie schließlich.
Die 20-Jährige hatte sich nicht den strengen Regeln ihres Vaters unterworfen und war eine Liebesbeziehung mit einem Albaner eingegangen. Nach der Trennung von diesem kehrte sie in die väterliche Wohnung zurück, bevor sie Anfang 2009 die Abtreibung vornehmen ließ.
29. Dezember 2009 - 13.20 Uhr
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