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Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Tel: (069) 1367-01, Fax: (069) 1367-6050
E-Mail: Verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de, Internet: http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/
Landgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Tel: (069) 1367-01, Fax: (069) 1367-6050
E-Mail: Verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de, Internet: http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/
Übersicht
Landgericht
Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG).
Rechtsgebiete


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