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Südergraben 22, 24937 Flensburg
Tel: (0461) 89-0, Fax: (0461) 89-295
E-Mail: verwaltung@lg-flensburg.landsh.de
Landgericht Flensburg
Südergraben 22, 24937 Flensburg
Tel: (0461) 89-0, Fax: (0461) 89-295
E-Mail: verwaltung@lg-flensburg.landsh.de
Übersicht
Landgericht
Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG).
Rechtsgebiete


Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Frag-einen-anwalt.de mehr (16)
Nachbarschaftsrecht>uberbaurente
02.05.2011
Gesellschaftsrecht
>Grundstücksübertragung
16.03.2011
Beauftrag-einen-anwalt.de
Mietrecht, WohnungseigentumRechtsauskunft bezüglich Wohnungseigentum
25.06.2009
