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Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund
Tel: 0231 926 - 0, Fax: 0231 926 - 10200/ 10400
E-Mail: poststelle@lg-dortmund.nrw.de, Internet: http://www.lg-dortmund.nrw.de/
Landgericht Dortmund
Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund
Tel: 0231 926 - 0, Fax: 0231 926 - 10200/ 10400
E-Mail: poststelle@lg-dortmund.nrw.de, Internet: http://www.lg-dortmund.nrw.de/
Übersicht
Landgericht
Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG).
Rechtsgebiete


Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
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05.02.2011 13:00
05.02.2011 13:00
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin : LG Dortmund: Maßregel nach § 63 StGB kann bei freiwilligem Therapieantritt des Täters zur Bewährung ausgesetzt werden, Az. 43 KLs 43/07.
06.08.2009 09:35
06.08.2009 09:35

