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Landgericht Bonn


Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn
Tel: (0228) 702-161, Fax: 0228/  702-1600
E-Mail: poststelle@lg-bonn.nrw.de, Internet: http://www.lg-bonn.nrw.de/
Übersicht
Landgericht

Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG).

Rechtsgebiete
Strafrecht
Strafrecht, 50%
Zivilrecht
Zivilrecht, 50%
Kreisdiagramm

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:

Ratgeber mehr (10)
Maklerrecht
Ohne Kausalität keine Maklerprovision
20.04.2012
Strafrecht
Untersuchungshaft: Das Telefonat nach draußen
18.11.2011
Anwalt Kurznachrichten

  • Thomas Bohle
    Rechtsanwalt Thomas Bohle : Nur mit Lupe erkennbare Vertragskosten? ---- LG Bonn, Urt.v. 05.08.2011, Az.: 11 O 35/11
    06.02.2012 10:05

  • Peter Trettin
    Rechtsanwalt Peter Trettin : Pflicht des Kfz-Händlers zum Hinweis auf Tageszulassung (LG Bonn, Urt. v. 13.11.2009 – 2 O 225/09): http://tinyurl.com/2uxw6dy
    22.06.2010 14:15
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