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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt


Thüringer Straße 16, 6112 Halle
Tel: 0345/220-0, Fax: 0345/220-2104
E-Mail: poststelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de, Internet: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/lsg
Übersicht
Landessozialgericht

Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).

Kreisdiagramm

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:

Ratgeber
Sozialrecht
Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich
20.11.2009
Sozialrecht
Berufsunfähigkeitsrente trotz Umschulung
03.09.2009
Anwalt Kurznachrichten mehr (3)

  • Yvonne Ruppenthal
    Rechtsanwältin Yvonne Ruppenthal : LSG Sachsen-Anhalt: Bei Scheinarbeitsvertrag besteht keine Sozialversicherungspflicht. Folge: Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen
    26.01.2010 09:50

  • Marco Liebmann
    Rechtsanwalt Marco Liebmann : LSG Sachsen-Anhalt 22.09.2009 Az.: L 2 AS 315/09 B ER - Abwrackprämie für Hartz IV-Empfänger anrechnungsfrei
    26.09.2009 15:15
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