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Thüringer Straße 16, 6112 Halle
Tel: 0345/220-0, Fax: 0345/220-2104
E-Mail: poststelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de, Internet: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/lsg
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Thüringer Straße 16, 6112 Halle
Tel: 0345/220-0, Fax: 0345/220-2104
E-Mail: poststelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de, Internet: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/lsg
Übersicht
Landessozialgericht
Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).
Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Nachrichten
Vor GerichtSonderkündigungsrecht für Versicherte nach Kassen-Fusion
10.08.2004
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>Aenderungszeitpunkt einer Unfallrente von 20 auf 30%
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SozialrechtHinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich
20.11.2009
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Berufsunfähigkeitsrente trotz Umschulung
03.09.2009
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Rechtsanwältin Yvonne Ruppenthal : LSG Sachsen-Anhalt: Bei Scheinarbeitsvertrag besteht keine Sozialversicherungspflicht. Folge: Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen
26.01.2010 09:50
26.01.2010 09:50
Rechtsanwalt Marco Liebmann : LSG Sachsen-Anhalt 22.09.2009 Az.: L 2 AS 315/09 B ER - Abwrackprämie für Hartz IV-Empfänger anrechnungsfrei
26.09.2009 15:15
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