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Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz
Tel: 06131 141-0, Fax: 06131 141-5000
E-Mail: Poststelle.LSG.Mainz@sozg.jm.rlp.de, Internet: http://www.lsgrp.justiz.rlp.de
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz
Tel: 06131 141-0, Fax: 06131 141-5000
E-Mail: Poststelle.LSG.Mainz@sozg.jm.rlp.de, Internet: http://www.lsgrp.justiz.rlp.de
Übersicht
Landessozialgericht
Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).
Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
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Anwalt Kurznachrichten
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23.02.2012 09:42
23.02.2012 09:42
LL.M.; M.A. Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken : Freiwilliger Vorlesungsbesuch auf eigene Gefahr
LSG Rheinland-Pfalz
(Urt. v. 14.07.2011, Az L 5 U 240/10).
10.08.2011 21:57
10.08.2011 21:57


