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Am Wall 198, 28195 Bremen
Tel: (0421) 361-4305, Fax: (0421) 361-4307, Internet: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Zwst. Bremen
Am Wall 198, 28195 Bremen
Tel: (0421) 361-4305, Fax: (0421) 361-4307, Internet: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/
Übersicht
Landessozialgericht
Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).
Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Frag-einen-anwalt.de
Sozialrecht>Probleme mit der Rechtslage bei Antrag auf Hilfe zur Pflege in NRW
12.07.2011
