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Kapstadtring 1, 22297 Hamburg
Tel: (040) 4 28 28 - 0, Fax: (040) 4 28 43 - 57 70
E-Mail: Poststelle@lsozg.justiz.hamburg.de, Internet: http://justiz.hamburg.de/landessozialgericht/
Landessozialgericht Hamburg
Kapstadtring 1, 22297 Hamburg
Tel: (040) 4 28 28 - 0, Fax: (040) 4 28 43 - 57 70
E-Mail: Poststelle@lsozg.justiz.hamburg.de, Internet: http://justiz.hamburg.de/landessozialgericht/
Übersicht
Landessozialgericht
Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).
Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Nachrichten
Vor GerichtKlage gegen Höhe des Arbeitslosengeldes II abgewiesen
02.08.2005
Vor Gericht
Anrechnung von Partnereinkommen auf Grundsicherung verfassungsgemäß
30.05.2005
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Sozialversicherungsrecht>GKV-Beitrag auf Kapitalverzehr bei getrennt lebend / geschieden
21.05.2012
Sozialrecht
>Abgelehnter Widerspruchsbescheid wegen Einstufung eines höheren GdB (z.Z. 50%)
22.04.2012
