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Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt
Tel: 06151 / 804 - 01, Fax: 06151 / 804 - 350
E-Mail: verwaltung@lsg-darmstadt.justiz.hessen.de, Internet: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/
Landessozialgericht Darmstadt
Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt
Tel: 06151 / 804 - 01, Fax: 06151 / 804 - 350
E-Mail: verwaltung@lsg-darmstadt.justiz.hessen.de, Internet: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/
Übersicht
Landessozialgericht
Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).
Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Nachrichten
Vor GerichtVerfassungsgericht verhandelt im Oktober über Hartz IV für Kinder
19.08.2009
Frag-einen-anwalt.de
Sozialversicherungsrecht>Berufsgenossenschaft verzögert Entscheidung über Anerkennung als Arbeitsunfall
06.01.2011
Sozialversicherungsrecht
suche fähigen Sozialrechtsfachanwalt mit Querdenker-Qualifikation
22.06.2010
Anwalt Kurznachrichten
Rechtsanwältin Simone Sperling : Abwrackprämie wird nicht auf ALG II angerechnet, LSG Darmstadt vom 15.01.2010
http://www.anwaltskanzlei-sperling.de
23.02.2010 11:41
23.02.2010 11:41

