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Landessozialgericht: Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

AFP VOM 15.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1609 Aufrufe
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Abwrackprämie

Geld muss laut Essener Richtern als Einkommen angerechnet werden

Die staatliche Abwrackprämie für Altwagen mindert nach Auffassung des Essener Landessozialgerichts die Höhe des Arbeitslosengelds II. Hartz-IV-Empfänger müssten sich die Abrwackprämie als Einkommen anrechnen lassen, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung für ein Verbrauchsgut und damit für den privaten Konsum. Dem diene jedoch auch die Grundsicherung nach Hartz IV, befanden die Richter in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. (Az. L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS)

Hilfeempfänger dürften zwar ein vorhandenes und angemessenes Kraftfahrzeug behalten, heißt es im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Damit seien aber nicht alle Geldmittel vor einer Anrechnung als Einkommen geschützt, die der Anschaffung eines neuen Autos dienten. Die Umweltprämie sei auch nicht mit der Eigenheimzulage zu vergleichen, die nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werde: Anders als bei der Anschaffung eines Pkw werde durch die Eigenheimzulage das verfassungsrechtlich besonders geschützte Grundbedürfnis des Wohnens langfristig abgesichert. Damit widersprachen die Essener Richter nach eigenen Angaben einem anderslautenden Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg.

Die Anrechnung der Abwrackprämie auf das Arbeitslosengeld II ist seit geraumer Zeit umstritten. Wie nun das Landessozialgericht in Essen äußerte auch das Bundesarbeitsministerium zuletzt die Auffassung, Zahlungen aus der Abwrackprämie müssten mit Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz verrechnet werden. Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, bewertet dies jedoch Berichten zufolge anders. Die Abwrackprämie sei als "zweckbestimmte Einnahme" zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen sei.

15. Juli 2009 - 13.09 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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