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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein


Deliusstraße 22, 24114 Kiel
Tel: 0431 604-0, Fax: 0431 604-4100
E-Mail: post.lagsh@arbgsh.landsh.de, Internet: http://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/LAG__node.html
Übersicht
Landesarbeitsgericht

Zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, 100%
Kreisdiagramm

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