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Deliusstraße 22, 24114 Kiel
Tel: 0431 604-0, Fax: 0431 604-4100
E-Mail: post.lagsh@arbgsh.landsh.de, Internet: http://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/LAG__node.html
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Deliusstraße 22, 24114 Kiel
Tel: 0431 604-0, Fax: 0431 604-4100
E-Mail: post.lagsh@arbgsh.landsh.de, Internet: http://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/LAG__node.html
Übersicht
Landesarbeitsgericht
Zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Nachrichten
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Arbeitsrecht>Zinsen auf Netto statt Brutto eingeklagt. Was nun?
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