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Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz
Tel: 06131-141-0, Fax: 06131-141-9506
E-Mail: Poststelle.LAG@arbg.jm.rlp.de, Internet: http://www.lagrp.justiz.rlp.de
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz
Tel: 06131-141-0, Fax: 06131-141-9506
E-Mail: Poststelle.LAG@arbg.jm.rlp.de, Internet: http://www.lagrp.justiz.rlp.de
Übersicht
Landesarbeitsgericht
Zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
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04.01.2007
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LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 4.0.2011, 10 Sa 156/11
23.12.2011 11:44
23.12.2011 11:44
Rechtsanwalt : LAG Rheinland-Pfalz (Az: 6 TaBV 33/09) Der AG hat das Recht, den AN die private Nutzung von Handys am Arbeistplatz zu verbieten.
22.09.2010 16:28
22.09.2010 16:28


