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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz


Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz
Tel: 06131-141-0, Fax: 06131-141-9506
E-Mail: Poststelle.LAG@arbg.jm.rlp.de, Internet: http://www.lagrp.justiz.rlp.de
Übersicht
Landesarbeitsgericht

Zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, 100%
Kreisdiagramm

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:

Ratgeber mehr (13)
Arbeitsrecht
Wann muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten?
30.04.2012

Fristlose Kündigung bei Verrat von Betriebsgeheimnissen
08.12.2011
Anwalt Kurznachrichten mehr (3)

  • Raphael Fork
    Rechtsanwalt Raphael Fork : Einschreiben mit Kündigungsschreiben nicht abgeholt: nicht wirksam gekündigt. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 4.0.2011, 10 Sa 156/11
    23.12.2011 11:44

  • Rechtsanwalt : LAG Rheinland-Pfalz (Az: 6 TaBV 33/09) Der AG hat das Recht, den AN die private Nutzung von Handys am Arbeistplatz zu verbieten.
    22.09.2010 16:28
  • Größere Karte und Wegbeschreibung aufrufen
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