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Blumenthalstraße 33, 50670 Köln
Tel: 0221 7740 0, Fax: 0221 7740 356
E-Mail: poststelle@lag-koeln.nrw.de, Internet: http://www.lag-koeln.nrw.de/
Landesarbeitsgericht Köln
Blumenthalstraße 33, 50670 Köln
Tel: 0221 7740 0, Fax: 0221 7740 356
E-Mail: poststelle@lag-koeln.nrw.de, Internet: http://www.lag-koeln.nrw.de/
Übersicht
Landesarbeitsgericht
Zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Nachrichten
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Rechtsanwalt Raphael Fork : Arbeitgeber kann Attest schon am 1. Tag verlangen !
LAG Köln, AZ: 3 Sa 597/11
27.12.2011 12:25
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