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Am Wall 198, 28195 Bremen
Tel: 0421 361 6371, Fax: 0421 361 6579
E-Mail: office@lag.bremen.de, Internet: http://www.landesarbeitsgericht.bremen.de
Landesarbeitsgericht Bremen
Am Wall 198, 28195 Bremen
Tel: 0421 361 6371, Fax: 0421 361 6579
E-Mail: office@lag.bremen.de, Internet: http://www.landesarbeitsgericht.bremen.de
Übersicht
Landesarbeitsgericht
Zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
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Arbeitsrecht>Stundenlohn 5EUR im Einzelhandel
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Arbeitsrecht
>Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers bei Verkehrsunfall
22.08.2011
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ArbeitsrechtEntschädigung wegen diskriminierender Kündigung
25.09.2010
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Rechtsanwältin Natascha Unruh : LAG Bremen: Chef darf Urlaub nach Krankheit nicht verbieten (2 Sa 111/08)
24.08.2009 23:27
24.08.2009 23:27

